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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nichtveranlagunsbescheinigung
 
Julchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2002 08:56
guten morgen.kann mir jemand erklären was ne nichtveranlagungsbescheinigung ist.
Richfield19
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.09.2002 09:24
Hi,guck einfach mal auf dieser Seite unter Fachwissen -> Fachgebiet = Bankbetriebslehre -> Kategorie =Steuern, da ist dann NV-Bescheinigung aufgeführt.
Ciao
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.10.2002 18:47
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes, dass für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht erfolgen wird.
Zweck: Die NV-Bescheinigung verhindert den Abzug von ZASt und Kapitalertragsteuer (KESt). Sie bezieht sich auf alle Einkunftsarten. Sie wird meist auf drei Jahre befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt.

Vergleich Nichtveranlagungsbescheinigung und Freistellungsauftrag: Ein Freistellungsauftrag dient dem Steuerpflichtigen dazu, durch Ausnutzung eines ihm zustehenden Freistellungsvolumens (bestehend aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag) eine Steuervorauszahlung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zu vermeiden. Für die auszahlende Stelle besteht daher eine Pflicht zur Überwachung des Limits.

Bei der Nichtveranlagungsbescheinigung entfallen die Limitierung und die Überwachungspflicht. Da beim Freistellungsauftrag im Interesse des Gläubigers der Kapitalerträge auf eine Überprüfung und Bescheinigung der Angaben durch die Finanzverwaltung verzichtet wird und mit einer einfachen Erklärung die Berücksichtigung eines Freibetrages erreicht wird, sind im EStG bestimmte Kontrollmaßnahmen der Finanzbehörden vorgesehen.

Wirkung der Nichtveranlagungsbescheinigung:
Durch Vorlage der Nichtveranlagungsbescheinigung erreicht der Depotkunde, dass Kapitalerträge vom Abzug der Kapitalertragsteuer und vom Abzug des Zinsabschlags verschont bleiben.

Das Nichtveranlagungs-Verfahren ist für natürliche Personen von Bedeutung, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen über die Sparerfreibeträge und Werbungskosten hinausgehen, wenn sie aus anderen Gründen (z. B. wegen der Ausnutzung des Grundfreibetrags von 7.235 € (2002) nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Insbesondere kann dies für nicht berufstätige Kinder und für Rentner in Frage kom-men, wenn der Ertragsanteil ihrer Rente eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

NV-Bescheinigungen für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind und ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchli-chen Zwecken dienen, sind erforderlich, um bei ihnen den Abzug von 20% KESt und des Zinsabschlags von 30% zu vermeiden.

Ich glaube, das reicht.
 

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