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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Rückforderung von VL....
 
the_blinzler
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.10.2004 17:07
Ich habe mal einen Fall aus meinem Bekanntenkreis:

Mein Bekannter wollte seine Bausparkasse wechseln, weil er sich bei seiner bisherigen nicht gut beraten fühlte. Daher hat er seinen Bausparvertrag (auf den er auch seine VL von Arbeitgeber überweisen ließ) gekündigt und sich das Guthaben auszahlen lassen. Der Arbeitgeber forderte daraufhin die auf diesen Bausparvertrag gezahlten VL zurück, mit der Begründung, dass eine vorzeitige Kündigung nicht zulässig sei.

Meine Frage: Ist das so korrekt? Dass der Sparer bei vorzeitiger Verfügung seinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage verliert ist ja logisch, aber dass ein Arbeitgeber die gezahlten VL zurückverlange höre ich zum ersten Mal....
Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2004 17:54
Also sowiet ich weiß, hat der Arbeitnehmer bei der Wahlder VL Anlage freie Hand. Der Chef kann also nichts vorschreiben.
Wenn dein Bekannter seinen BSV kündigt, ist es seine Sache.
Er muß evtl damit Rechnen die erhaltenen staatlichen Zulagen zuerstatten, aber mehr auch nicht.

Ich pers. war jetzt auch schon zwei mal in der sch*** Situation meinen BSV kündigen zu müßen, ohne irgendwelche Folgen.

Also daß höhre ich auch das erste mal.
Zumal die VL ja eine freiwillige Leistung ist.
Also ich würd mir das nicht gefallen lassen !

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.10.2004 20:01
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgewähr der gezahlten VL! Allein die Logik verbietet es schon, das man über so etwas nachdenkt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2004 20:43
In diesem Fall sollte man die Gewerkschaft um Hilfe bitten.
 

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