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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

geringwertiges wirtschaftsgut
 
Nadine85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2004 15:33
kann mir das mal jemand so zusammenfassne wie das so funktioniert? auch mit denen 409 eur oder wieviel das nochmal waren.......und wie das so mit dem buchen dann ist....
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2004 15:48
geringwertiges wirtschaftsgut ist bis 410 € netto und pro stück.
also wenn du z.b. 2 sachen kaufst , betrag incl. mwst. ist 440, 80 € je stück kannst du das auch als gwg voll abschreiben, weil netto gesehen ist es ja 380 € und liegt unter der grenze.

man kann einen gegenstand der eben bis zu 410 € ausmacht in dem jahr dann komplett abschreiben.
tja was gibts sonst noch zu sagen - eigentlich nixe. du buchst hald dann einfacht GWG and bla bla bla!:-)
und gecheckt?
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 09.10.2004 18:40
Klasse Erklärung, habe auch nichts hinzuzufügen :)

Euer Admin

Tobias

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.10.2004 20:40
@BMW5er
Kann ein Unternehmen folgende Geräte als GWG abschreiben, wenn er einen PC zu 400 Euro, einen TFT zzu 400 Euro und einen Laserdrucker zu 400 Euro kauftt.
BMW5er
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2004 20:52
@herrmann
nein kann es nicht, weil es ghört sich ja alle 3 teile zusammen. es is ja keins der drei beiden allein nutzbar!

aber wenn ein unternehmen jetzt 3 schränke kaufen würde zu je 400 € könnte er es schon als GWG abschreiben.
 

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