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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungen
 
ChevyChase
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.10.2004 19:29
Kann mir jemand beim Thema Pfändungs - und Überweisungsbeschlüsse helfen?
Treibt das Kreditinstitut zuerst seine ausstehenden Forderungen bei einer Pfändung
ein oder gibt es Ausnahmeregelungen?
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2004 20:43
Als KI wären wir recht beschuert wenn wir das nicht täten! Klar, aber zum Beispiel die Ausnahme nach dem SGB. Sozialleistungen (Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe usw.) sind innerhalb von 7 Tagen frei, da müssen wir leisten.

Ich versuche dann immer den Kunden dazu zu bewegen, etwas auf dem KK stehen zu lassen, da ich ihm sonst das Konto kündige.

Ist genügend Guthaben auf dem KK, so müssen wir es dem Kd. anzeigen und nach 14 Tagen (ab Eingang der PFÜ) an den Gläubiger leisten.

Schönen Gruß
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.10.2004 20:58
@cupra

also wenn ich mich nicht irre, kannst du einem Pfändungsschuldner nicht so einfach kündigen, weil die doch ziemlich "geschützt" sind, oder irre ich mich da?
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.10.2004 21:19 - Geaendert am: 10.10.2004 21:19
Kündigungsrechte sind in den jeweiligen AGB der KIs geregelt.
Wenn dort vereinbart ist, dass das KI bei Eingang einer Pfändung berechtigt ist das Konto zu kündigen, ist das unter Einhaltung einer "angemessenen Frist" durchaus möglich.

Don‘t dream it, be it!

SSK_MD
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.03.2005 08:30
Es gibt aber noch andere Ausnahmeregelungen, die per Beschluss vom Gericht gelten. Das heißt, das Arbeitnehmer ihr Gehalt (das sie zum Lebensunterhalt benötigen) Pfändungsfrei stellen lassen können. Diese Schreiben sind aber im juristen-deutsch geschrieben, d.h. ich musste die fünfmal lesen, eh ich geschnallt habe, was die von mir wollen.
vobamichel
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.03.2005 19:08
kann mir jmd überhaupt sagen was eine Pfändung ist und eas ich dabei beachten muss ????

vielen dank im voraus

Voba Michel
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2005 21:21
es gibt verschiedene arten von pfändung:
1. verpfändung als kreditsicherheit
hier wird eine sache dem kreditinstitut verpfändet....
2. pfändung als quasi vorstufe zur zwangsvollstreckung
beim ausstehen von forderungen kann der gläubiger
jemanden etwas pfänden und dann verwerten, um den
gegenwert des pfands mit seiner forderung aufzurechnen

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