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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Urteil zur Maestro-Karte
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2004 22:22 - Geaendert am: 05.10.2004 22:30
BGH haelt Geheimzahl fuer sicher

Wenn mit Maestro-Karte (frueher: ec-Karte) und Geheimzahl Bares am Geldautomaten gezogen wird, muss dafür in aller Regel der Kontoinhaber gerade stehen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Behauptung, die Maestro-Karte sei gestohlen worden und der Dieb müsse die Geheimnummer herausgefunden haben, hilft dem Kontoinhaber nicht.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) spricht in solchen Faellen alles dafür, dass der Karteninhaber die Nummer nicht sorgfaeltig geheim gehalten und so Dritten die Abhebung ermoeglicht hat (Az. XI ZR 210/03).
Mit diesem Urteil schlagen sich die Richter in dem seit Jahren schwelenden Streit über die Sicherheit von ec- und Maestro-Karten auf die Seite der Banken.


Die vollstaendige Meldung finden man unter:
http://www.finanztest.de/pls/sw/SW$NAV.Startup?p_E1=2&p_E3=80&p_Inh=I:1212344
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2004 13:40
Ist ja auch so, da die Geheimzahl nicht auf der Karte selbst gespeichert wird, also so auch nicht herausgefunden werden kann. Lediglich durch die Überprüfung übers Rechenzentrum kann die Nummer errechnet werden.

Selbst wir, die Sparkasse, können die Kartennummer nicht mehr herausfinden, sollte der Karteninhaber diese vergessen haben.

Nicht sicher ist es, wenn man sich seine Geheimzahl selbst aussuchen darf.
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.10.2004 13:48
@mäusche warum is das nicht sicher wenn man sich die selbst aussucht? klar wenn du dein geburtstag nimmst oder dein geburtsjahr is schon easy für die schweren jungs, aber ansonsten kann man das doch genausopwenig erraten wie eine vorgegeben, oder kann mal mit geschlecht*anfangsbuchtsabe vornname*endbuchstabe nachnahme eine vorliebe/wahrscheinlichkeit für ne bestimmte zahlenkombination errechnen?

-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-

mein fokus liegt auf der welt



die auf dem spiegel und der auf der zeit.

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2004 14:05
Weil sie dann ja irgendwo gespeichert sein muß... und dann kann man sie auch rausfinden.
Wenn sie aber nur durch das Rechenzentrum errechnet werden kann und das geht ja bei einer eigenen Zahl nicht...
dEggl
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.10.2004 18:40
Ich find das Urteil absolut in Ordnung!
Wenn man die Schadensfälle prozuentual sieht kann man ja wohl wirklich nicht davon reden das Karte+PIN-System sei unsicher...
Außerdem zeigt die Erfahrung ja dass viele Leute sehr leichtsinnig mit Ihrer PIN umgehen. Dann müssen die Leute halt wieder zum Schalter rennen (würde ja zumindest im Sinne von uns Arbeitnehmern liegen)
;D

Gruß
:o)
Filidae
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.10.2004 19:00
Ich stimme euch auf jeden Fall zu, aber das Problem sind nun mal die Kunden.
Die sehen die Sache nämlich meistens ganz anders und fühlen sich jetzt benachteiligt.
Hört man sich nämlich Berichte dazu im Radio oder Fernsehen an (Zeitung), dann könnte man denken, dass unsere Automaten das unsicherste sind was die Welt je gesehen hat.
Die argumentieren nur für die Kunden.
Vieleicht hab ich ja auch nur die falschen Berichte zu hören/sehen bekommen????
 

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