Mietkautions und Anderkonto ? |
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Verfasst am: 01.10.2004 18:06 |
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Moin,
kann mir jmd vll. eine kleine Zusammenfassung geben was ein Mietkautionskonto und ein Anderkonto ist würde mich wirklich sehr interessieren und ich bräuchte es binnen 2 tagen. aber es darf Nicht aussem GRILL (der bibel) kommen.
für jede hilfe wäre ich dankbar.
mfg
vobamichel |
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Verfasst am: 01.10.2004 19:00 |
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Das Mietkautionskonto ist ein Konto, das für die Anlage von Mietkautionen für Wohnraum dient.
Wird das Mietkautionskonto auf dem Namen des Mieters eröffnet, wird es in der Regel an den Vermieter verpfändet. Der Mieter kann einen Freistellungsauftrag erteilen.
Das Konto kann auch auf dem Namen des Vermieters eröffnet werden. In diesem Fall kann der Mieter die Zinserträge nicht freistellen.
In jedem Fall soll es einen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Vermieters und dem Schutzbedürfnis des Mieters herstellen.
Das Anderkonto ist ein offenes Treuhandkonto, das der Verwaltung von Vermögenswerten Dritter (Anderer) dient und nur für Rechtsanwälte, Notare, Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe sowie für Patentanwälte geführt werden darf. |
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Verfasst am: 02.10.2004 00:33 |
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Und was bedeutet Treuhandkonto so in etwa bin ja noch anfänger kommt aber noch (-;
gruss
michel |
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Verfasst am: 02.10.2004 11:53 |
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Ein Treuhandkonto ist das Gegenteils eines Eigenkontos, d.h. der Kontoinhaber bzw. Treuhänder verwaltet hierauf fremde Vermögenswerte für eine dritte Person, den Treugeber.
Das Anderkonto ist ein offenes Treuhandkonto, da dem KI die treuhänderische Verwaltung bekannt ist durch Angabe des wirtschaftlich Berechtigten.
Daneben gibt es sonstige (offene) Treuhandkonten, z.B. für Testamentsvollstrecker, Verwalter von Wohnungseigentümerschaften usw. |
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