Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 28
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Gewährträgerhaftung
 
Stigmata
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.09.2004 14:49 - Geaendert am: 22.09.2004 15:43
Hallo ihr Lieben,

Hab nächste Woche ein Ausbildungsgespräch und bis dahin ein paar Aufgaben bekommen!
Jetzt hat der Herr mir aufgeschreiben "Gewährträgerhaftung"........was gibt es darüber im Wertpapierhandel zu wissen?

Was ist gemeint mir der "Anstaltslast"?

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet!

**********Und erlöse uns von dem Bösen**********

Beaker
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.09.2004 15:20
Also das einzige was mir dazu einfällt ist, der Wegfall der Gewährträgerhaftung (wie ja von Dir geschrieben).
Durch den Wegfall werden sich Anleihen z.B. der Landesbanken und der einzelnen Sparkassen verschlechtern, (durch das Rating) was sich auf die Kurse der einzelnen Papiere auswirken wird.

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.09.2004 18:18 - Geaendert am: 22.09.2004 18:23
Zur Ergänzung:

Die Gewährträgerhaftung ist die durch Gesetz vorgesehene, uneingeschränkte Haftung der Gewährträger der Sparkassen und der Landesbanken/Girozentralen für Verbindlichkeiten dieser Kreditinstitute. Gläubiger können einen Gewährträger aber nur in Anspruch nehmen, soweit sie nicht aus dem eigenen Vermögen der Institute befriedigt werden.
Von der Gewährträgerhaftung ist die Anstaltslast zu unterscheiden, deren Träger verpflichtet ist, die Sparkasse bzw. Landesbank mit den für die Funktionsfähigkeit notwendigen Mitteln auszustatten. Während die Gewährträgerhaftung nach außen hin auf den Gläubigerschutz abstellt, sichert die Anstaltslast den Bestand der Sparkasse bzw. Landesbank nach innen.
Eine Gewährträgerhaftung der Länder besteht auch bei öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten (als Organen staatlicher Wohnungspolitik).

Anstaltslast ist die rechtliche Verpflichtung des Trägers einer Anstalt (des Gewährträgers einer Sparkasse oder Landesbank/Girozentrale), diese juristische Person im Innenverhältnis mit den für die Funktionsfähigkeit notwendigen Mitteln auszustatten. Von der Anstaltslast ist die Gewährträgerhaftung im Außenverhältnis zu Gläubigern dieser Banken zu unterscheiden.

Quelle: Gabler Banklexikon

Inhalt der Kommissionsentscheidung vom 27. März 2002 ist unter anderem folgendes:
· Die Gewährträgerhaftung wird abgeschafft.
· Die Anstaltslast wird, neben weiteren Grundsätzen, durch eine "normale wirtschaftliche Eigentümerbeziehung
gemäß marktwirtschaftlichen Grundsätzen" zwischen dem Eigentümer und dem betreffenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut ersetzt.
· Verbindlichkeiten, die am 18.7.2001 bestehen, sind bis zum Ende ihrer Laufzeit von der Gewährträgerhaftung
gedeckt. Während einer Übergangszeit, die bis zum 18.7.2005 dauert, können Anstaltslast und Gewährträgerhaftung in ihrer gegenwärtigen Form aufrechterhalten bleiben. Mit Ende dieser Übergangszeit wird jede bis dahin bestehende und nach dem 18.7.2001 begründete Verbindlichkeit weiterhin von der Gewährträgerhaftung gedeckt sein unter der Bedingung, dass ihre Laufzeit nicht über den 31.12.2015 hinausgeht.
...

Quelle: http://www.bayernlb.de/p/_de/downloads/offen/5000_globalmarkets/garantie/vpespres.pdf
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse