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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontokorrentkonto und Girokonto
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Sheepio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.09.2004 09:59
Hab gerade erst angefangen mit der Ausbildung und hab schon gleich ne Frage:

Ein Kontokorrentkonto dient der Verbuchung und Verrechnung von Geldforderungen z.B. von Bank und Kunde.
Eine Überweisung von Kunde A bei Bank A zu Kunde B bei Bank B würde bedeuten, dass Bank A bei Kunde A eine Geldforderung hat, Bank B bei Bank A, sowie Kunde B bei Bank B, oder?

Ein Girokonto ist doch auch ein Kontokorrentkonto, oder?
Wo liegen die Unterschiede bzw. die Besonderheiten des speziellen Kontokorrentkontos mit Namen Girokonto?

Hoffe, das war nicht zu konfus...
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 10:08 - Geaendert am: 17.09.2004 10:09
Ein Girokonto ist ein auschließlich im Guthaben geführtes Kontokorrentkonto, nix anderes, dann gibts Kontokorrentkonten (meistens von Firmen) die sowohl im Haben als auch im Soll geführt werde (natürlich im Soll bis zu einem bestimmten Rahmen, vergleichbar mit Dispo)

Im eigentlichen Sinne haben die Banken keine "Geldforderungen" gegeneinander oder gegen Ihre Kunden. Kunde B hat gegen A eine Forderung (und das ist nur der Fall wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt, ned weil er freiwillig jemandem was überweist.)
Die Kreditinstitute geht das an sich nichts an, ausser es kommt wirklich zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, dann sperren sie das Konto des A, aber an sich haben sie mit dem Überweisungsvorgang nichts zu tun. Die beiden KI´s leiten die Zahlung weiter:
Bank A zieht von Kunde A das Geld ein, und leitet das Geld an KI B weiter, KI B bucht das Konto von ihrem CPD (oder was auch immer) auf das Konto des Kunden B.

Eine Forderung existiert nicht, das bewegt sich alles im RAhmen des Girovertrages....

haut mich wenn ich was falsches erzähle...
Sheepio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.09.2004 10:22
aber auf dem Giro kann man doch auf Dispo haben, oder?
Mein Gehaltskonto z.B. ist doch ein Girokonto, da hab ich auch Dispo drauf.

Oder meintest du sowas in der Art wie:

Sollkonto wird nach ner Zeit immer wieder ausgeglichen, kommt aber nie ins Plus?
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.09.2004 11:03
Wenn Kunden von Ihren Girokonten reden, meinen sie meistens ein Kontokorrentkonto für Privatkunden.
Dein Girokonto wird so sein.

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 11:39 - Geaendert am: 17.09.2004 14:12
Genau das was Buckel meinte. Dispo ist ja kein Kontokorrentrahmen zum Überziehen, dieser wird soweit ich weiß anders verzinst, und ist anders als beim Giro nicht die Ausnahme, nein eher die Regel.
Das Giro ist eine Sonderform des KK da es unter normalen Umständen auschließlich im Guthaben (Ausnahme: genehmigte Überziehung/Disporahmen) geführt wird.
Da ich jetz MA bin und nix zahl weiß ich leider nicht ob Kunden für die Bereitstellung eines Dispos zahlen, beim Avalrahmen ist es auf jeden Fall so.
Sparkassenseelsorge?
Bitte hier ist der Empfang ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 13:52
Girokonten haben bei den Kreditinstituten grundsätzlich den Status eines Kontokorrentkontos ( AGB Banken; AGB Sparkassen). Dagegen werden bei der Deutschen Bundesbank unterhaltene Girokonten (Bundesbank- Girokonten) nicht als Kontokorrentkonten geführt ( AGB der Deutschen Bundesbank).
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 17:37
Hallo,

das Kontokorrentkonto wird im Jargon meistens als Geschäftskonto bezeichnet (Rechtsgrundlage §355 HGB). Jedes KK-Konto bildet ein selbstständiges Kontokorrent. Dieses ist mindestens einmal im Jahr abzuschließen (Rechnungsabschluß --> Belastung von Preisen, Soll- und Überziehungszinsen). In der Praxis geschieht dies zumeist einmal monatlich.

Bei Privatgirokonten sind es in unserem Hause drei Monate zu jedem RA. Privatgirokonten sind eigentl. ausschließlich Guthabenkonten. Sie werden wie schon beschrieben zu KK-Konten mit Einräumung einer Kreditlinie o.ä. (hierbei gelten die besonderen gesetzl. Bestimmung zu Kontokorrentkredit / Dispositionskredit). Der eine wird zumeist schriftlich abgeschlossen, der andere erfolgt durch Bereitstellung und Inanspruchnahme durch den Kd.

"Echte Girokonten" unterhalten die Banken z.B. als Konten bei der Bundesbank (bzw, vormals LZB). Dieses sind reine Guthabenkonten, auf denen z.B. die Mindestreserve vorzuhalten ist (Grundsätze / Liquiditätsbestimmungen KI etc.)

Schönes Wochenende.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 17:41
Noch was bzgl. Überweisungen und Geldforderungen:

Der Überweisung liegt ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 676 BGB zu Grunde. Die Weisung eines Kunden und die Annahme des Kreditinstitutes zur Ausführung bei entspr. Deckung (bzw. Kreditlinie / Disporahmen) stellt einen Vertrag dar, der jederzeit von einem der beiden Vertragspartner (Kunde / KI) gekündigt werden kann (z.B. wg. oben beschriebener mangelnder Kontodeckung).

Das Grundgeschäft geht das Kreditinstitut (ähnlich wie beim Dokumentenakkreditiv) nix an, das machen die Parteien untereinander aus. Interessant ist in dem Zusammenhang vielleicht noch, dass seit der Rechtssprechung dieses "Überweisungsgesetzes" die Ausführung von Überweisung an andere KI max. 3 Bankarbeitstage betragen darf(ab Zeitpunkt der Annahme).

Schönen Gruß
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 17:57
Man kann auch mal in den Grill/P. gucken.... wenn man was nicht weiß...
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2004 16:46
@ basti82 dein beitrag hört sich für mich so an als wenn du ihm einen vorwurf machst, dass er hier gefragt hat und nicht erst im buch nachgeschaut hast. den beitrag hättest du dir auch kneifen können.
Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2004 20:54
@ Engelchen: Ein Vorwurf??? Naja, einige machen es sich halt recht einfach, wenn sie was nicht wissen...
Hast du eigentlich auch grad Schule???
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.09.2004 00:44
Aber hier muss ja auch ein wenig Leben bleiben. Und vielleicht war für ihn auch der Grill nicht ganz so verständlich an der Stelle. Oder er wollte nur noch mal ne freie Erklärung haben. Jetzt stellt euch mal nicht so an!

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2004 11:51
Jeder darf fragen stellen wenn er was net weiss!

Im Grill ist ja nicht alles so erklärt, dass es jeder versteht.

Von daher find ich seine Frage auch in Ordnung.

Sie hat mich auch schon beschäftigt.

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2004 15:04
@basti ja ich habe gerade schule und es ist zuim kotzen hab kein bock mehr..... freu mich wenn ich in 2 wochen wieder filiale hab. sach ma wie is deine beurteilung gelaufen?
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2004 19:40
macht die leute mal net durcheinander.

ganz einfach zu merken, bei girokonten darf man kein minus machen (nur auf guthabenbasis),
bei kontokorrentkonten darf man ins minus gehen (also den disporahmen in anspruch nehmen)
aber das gehaltskonto was man umgangssprachlich "girokonto" nennt is oft das kontokorrentkonto und der dispo eigendlich ein kontokorrent-kredit.

einfache faustformel.

und zu forderungen:
der kunde hat forderungen an die bank, wen er guthaben auf seinem konto hat, also die einlagen (kreditor) und sobald er ein kredit aufnimmt (bzw. mim konto im minus ist und den dispo in anspruch nimmt) hat die bank forderungen an den kunden (debitor)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2004 09:05
Mit dem Kontokorrentkredit bin ich mir nicht so sicher.
Dipokredit ist bei Privat Kunden und Kontokorrentkredit ist bei Geschäftskonten. So hab ich es gelernt und so stehts bei uns auch geschrieben.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2004 09:26
Hmm sicher Guru?
Denn so wie wir es gelernt haben (ihr bringt mein Leben soooo durcheinander *sniff*) gibts nen KK-Kredit auch für Privatleute.
So lang die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist bzw. die anderen Faktoren von Gewerbe/Firmenkunden eingehalten werden können...ists egal ob privat oder geschäft
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2004 09:52
Ja sicher. Hab nochmal in meine Studienbriefe nachgeguckt.
Sheepio
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.09.2004 19:49
@ Basti was ist bloß der grill?

Im übrigen sind dann im Prinzip fast alle Fragen nicht nur zu Bankrelavanten Themen sondern auch zu anderen Dingen überflüssig, da man "fast" alles nachschlagen kann. Man braucht nur die richtigen Bücher.

Achtung Ironie:

Wie wäre es, wenn wir einfach nur noch fragen, wo man etwas finden kann?
Obwohl, das kann man ja auch nicht machen. Hmm, ich frag nix mehr sondern kauf mir ne Bibliothek.

In diesem Sinne
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2004 20:04
der grill ist ein bwl buch das angeblich soo richtig gut sein soll. ich guck pers. lieber ins kompaktwissen weils dort besser und praktischer erklährt ist. also wir habn das buch vonner bank bekommen für die schule. heisst eigendlich "wirtschaftslehre des Kreditwesens" und ist geschrieben von Fr. Grill und Herrn Per...
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