Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Verrechnungsscheck
 
Buffy
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 09:48
Hi

also ich verzweifle noch an diesen IHK-Prüfungen.
Bin grad dabei eine zu machen, und weis nicht weiter.

Die Aufgabe:
Welche Aussage passt zu Verrechnungsscheck
Die Antwort:
Dieser Scheck darf nicht von der Zahlstelle, jedoch von allen anderen Kreditinstituten bar eingelöst werden.

Ein Verrechnungsscheck darf doch überhaupt nicht bar eingelöst werden, oder?!

hoff ihr könnt mir helfen.

LG Buffy

<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Stigmata
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 10:25
Das ist einfach per Gesetz so!

Uns hat man in der Schule auch nur gesagt "Lernt das auswendig einfach, weil das so ist!"

Vom rein Logischen her ist das schwachsinnig!
Wenn man sich überlegt, hätte das Scheckausgebende KI (Zahlstelle) das geringste Risiko bei einer Barauszahlung, weil die direkt einsehen können, ob Deckung vorhanden ist, im Gegensatz zu den anderen KI`s.

Ist aber so.........ich kann mich erinnern, dass unsere Lehrerin mal gesagt hat, dass das an irgendeinem alten Gesetz fest hält, aber frag mich nicht an welches und warum!

Das hab ich wohl irgendwie verdrängt....*hihi*

Ich hoffe, das hilft ein wenig!!!!

**********Und erlöse uns von dem Bösen**********

cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 10:35
Die rechtliche Regelung findet sich im Scheckgesetz:
vgl. Art. 39: http://dejure.org/gesetze/ScheckG/39.html

"(2) Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). Die Gutschrift gilt als Zahlung."

Demzufolge könnte die 1. Inkassostelle (wenn sich nicht das Bezogene KI ist) einen Verrechnungsscheck auch bar einlösen - jedoch unter Risiko.
Buffy
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 10:48
ich find des zwar irgendwie nen quatsch, warum gibts denn überhaupt ne unterscheidung zwischen Bar- und Verrechnungsscheck? aus nem Barscheck kann man nen Verrechnungsscheck machen und nen Verrechnungsscheck kann man bar auszahlen....:o)
Aber Danke für eure Antworten, haben mir auf jeden Fall weitergeholfen
LG Buffy
witch1
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 11:04
Das hat unser Lehrer auch gesagt, einfach auswendig lernen. Da sieht man mal wieder wie sich Theorie und Praxis unterscheiden. Oder hat von euch jemand mal einen Verrechhnungsscheck bar ausgezahlt????

Genieß dein Leben solange du kannst!!

MandyN
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 11:18
nein, hab ich nie gemacht, hab den kunden auch immer gesagt, dass wir das geld nur dem konto gutschreiben können.

zum glück wissen die wenigsten, dass das möglich ist, sonst hätte es wohl viele diskussionen gegeben :-)

hab noch von keinem kollegen oder damaligem mitazubi gehört, dass jemals ein verrechnungsscheck bar ausgezahlt wurde.

das ganze ist also blöde theorie, die überhaupt keine anwendung findet.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 12:10
Morgen,

also mir ist sowas schon unter gekommen,
das ich einen Verrechnungsscheck bar ausgezahlt habe,

Das blöde war, das ich vorher mit dem Kunden diskutiert hatte, das es gar nicht möglich ist, einen Verrechnungsscheck Bar auszahlen zu lassen!!!

Habe ihn erzählt, das kann nur einem Konto gutgeschrieben werden bla bla bla

Worauf hin meine GS-Leiterin zu mir kam und meinte,
wir "avisieren" es.. und dann geht es schon in Ordnung.

Habe dann beim dem KI nachgefragt, ob der Scheck unter den banküblichen Vorbehalt in Ordnung geht, und wenn ich das "JA" vom dem KI bekomme, kann ich es auszahlen.

War zwar doof vor dem Kunden, aber er hat es, denke ich verstanden gehabt, das das nicht der "Normale" Weg eines Verrechnungsscheck‘s war.
Stoni1983
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 14:41
auf jeden fall doof so ein gesetz :-)
witch1
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 15:12
Tja das kannst du laut sagen, aber es gibt noch mehr solcher Gesetze die keinen Sinn ergeben.

Genieß dein Leben solange du kannst!!

Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.09.2004 17:55
Das ist auch mist, aber diversen Kunden werden beispielsweise Grobetragschecks aus dem GSE-Verfahren sofort wie eín Bar-Scheck vergütet.

Man bucht den dann halt z.L. Scheckvorschußkto. und die Sache hat sich, dabei würde ich aber immer auf die Bonität achten.

Das regt allerdings immer wieder Diskussionen an. So ist es z.B. so, dass Schecks von Krankenkassen (Krankengeld) in bar ausgezahlt werden, auch wenn der Scheck einen "NZV-Vermerk" trägt. Das ist wohl so eine Vereinbarung von früher, als die Krankenkassen Ihre Konten zentralisiert haben.

Aber korrekt ist es, kann der Zahlstelle ja egal sein was die 1. Inkassostelle tut, das Risiko einer Schecksperre oder m.D. tragen die ja nicht.

Aber verzweifele nicht, vieles in Bankwirtschaft ist reines Auswendiglernen, das hat der Stoff nunmal so an sich. Die meisten Sachen braucht man leider in der Praxis nicht, deshalb vergisst man das auch wieder so schnell (es sein denn man hat ein bombastisches Langzeitgedächtnis) ...:-)

Schönen Gruß
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse