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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.09.2004 14:53 - Geaendert am: 09.09.2004 14:53
Hi
ich mach gerade ne ZP und versteh die eine aufgabe überhauptnicht und hoffe es kann mir jmd von euch helfen.

die aufgabe:

Ihr KI erhält wegen des Kunden Klaus Klein einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss über 5.130 €. Gepfändet sind die gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Schuldners. Folgende Konostände werden festgestellt:

Sparkonto (Klaus Klein, Eheleute) 2.000€
KK-Konto (Klaus Klein) 1.500 € Haben
KK-Konto (K. Klein) 4.000 € Soll, keine Kreditlinie eingeräumt

Welche Zahlung wird da sKI an den Pfändungsgläubiger leisten?

Die Antwort is 0,00€

nur warum?

LG Buffy

<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Sonja1610
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.09.2004 15:43
hallo Buffy!

soweit ich weiß, gilt in so einem fall: ganz oder gar net überweisen
Julchen84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.09.2004 15:51
Hallo!

Also, der Kunde steht mit 4.000,- im Soll ohne Überziehungslinie! Also sind keine Sicherheiten hinterlegt!!!!
Wenn du jetzt noch 5.000.- überweist dann steht er ja schon mit 9.000,- im Soll und das bei einem Sparkonto von 2.000,-!!!

Es gilt immer der Grundsatz das erst die Bank ihre eigenen "Bedürfnisse befriedigt!" (Das heißt wirklich so!!!)

Also darf nichts überwiesen werden!!!

Liebe Grüße Julchen
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.09.2004 16:16
d.h. erst muss unser konto wieder in haben gebracht werden bevor andere gläubiger was bekommen.

Danke für eure Antworten, haben mir weitergeholfen :o)
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2004 16:33
Was das Sparbuch betrifft, pfänden könnte ich es nicht!

Kann es mindestens sperren, denn um das Sparguthaben den Gläubiger generell überweisen zu können, MUSS ich das Sparbuch in der Hand haben.

( Sprich, Gerichtsvollzieher schicken.. damit er das Sparbuch bekommt...)

Anonsten hat Julchen vollkommen recht.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2004 16:56
@ Azubi.....

Du kannst auch ohne Vorlage des Sparbuches den Betrag an den Pfändungsgläubiger überweisen...zuerst sperren und dann auflösen.
Viele Kunden bei uns die eine Pfändung haben, haben meistens nur noch ein Sparbuch. Und das wird dann von uns aus ohne Vorlage des Buches aufgelöst und der Restbetrag an den oder die Gläubiger verteilt.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2004 19:41
Hallo,

also grundsätzlich gilt das AGB-Pfandrecht!! Wie oben schon erwähnt muss die Bank zunächst einmal die eigenen Ansprüche befriedigen können. Dann kommen nachrangige Pfandgläubiger.

Die Antwort 0,00 € ist also richtig. Vorsicht bei anderen Fragen, die KK-Konten mit einer Kreditlinie betreffen (entweder teilweise oder nicht in Anspruch genommen). Der DK bedeutet einen Rechtsanspruch an die Bank (hierüber gab es sogar ein BGH-Urteil). Man "rettet" sich als KI, in dem man den Kunden sofort am Tage des PFÜ-Eingangs die Kreditlinie wg. Verschlechterung der wirtschaftl. Verhältnisse kündigt. Tut man das nicht, so müsste man rein theoretisch nach Ablauf von 14 Tagen die Summe überweisen, sofern die Kreditlinie ausreicht.

In diesem Zusammenhang: Sozialleistungen sind nach SGB nur 7 Tage frei.

Grundsätzlich muss die 14-Tage-Frist eingehalten werden. Bei Sparbüchern genauso. Auch hier kann auf die Vorlage der Urkunde verzichtet werden. Sie wird für kraftlos erklärt, dieses aber meist nur bei kleineren Guthaben / Buchsalden.

Grdstzl. sind diese Pfändungskonten schweineaufwendig. Und ich, versuchs zumindest, schmeiße die Kunden nacheinander raus. So hat man weniger Arbeit damit, Man ist dann auch nicht verpflichtet ein Guthabenkto. zu eröffnen, denn "das Konto wird durch Dritte blockiert" (PFÜ). Oder aber "es ist nicht sicher, dass das KI seine ihm zustehenden Leistungen aus der Kontoverbindung erhält (Preise)"

Schönen Gruß
Simone85
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.09.2004 16:57
Hallo Julchen!

Also die Aufgabe kenn ich auch, und mich hat sie auch total irritiert wir haben nämlich in der Schule gelernt, das es ganz neu ist wenn ein Dispo eingeräumt ist und der z. B. 5000€ beträgt, und die Pfändung 4000€, und sonst kein Guthaben vorhanden ist, müssen die 4000€ trozdem überwiesen werden, obwohl der Kunde kein Geld hat. Das mit dem Dispo soll aber ziemlich neu sein. Aber ich bin selber noch nicht richtig schlau geworden.

Gruß, Simone
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.09.2004 20:37
Ich find das immer lustig.
Die Fälle der IHK sind immer so realistisch wie noch was.
Oder allgemein alles so realistisch.
Ich hab bisher noch bei keinem Privatkunden erlebt das er 5000 Euro Dispo hatte und dann ein Pfändungs bzw. Überweisungsbeschluss kam.
Weil normalerweise vergeb ich ja kein Dispo von 5 TSD Euro an bonitätsmäßig schlechte Kunden oder?

Ich find man sollte sich schon an die Realität halten.

Gruß Jeff

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2004 17:45
@ Jeff Mills:

Das denke ich auch... aber die Finanzämter (zumindest das für unser Gebiet zuständiges) ist wahnsinnig schnell mit der Vollstreckung. Da man sich ja bekanntlich nach 30 Tagen automatisch im Zahlungsverzug befindet und man bis dahin noch nicht gezahlt hat (z.B. wg. fehlender Einzugsermächtigung oder aber man ist schlicht weg im Urlaub), so stellen die sofort ne PFÜ aus. Die Kunden (hatte ich schon) sind dann völlig irritiert. Klar, hat man selber Schuld, aber pauschalisieren kann man da auch nicht.

Im Grundsatz stimme ich dir natürlich völlig zu.

Schönes Wochenende
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.09.2004 11:56
Klar Finanzamt ist sehr schnell.
Aber meistens gibts ja wirklich erstmal das normale Mahnverfahren.
Es gibt immer wieder ausnahmen die dann doch nen Pfändungs. u. Überweisungs. bekommen.

Aber bei so hohen Dispo-Krediten ist das wohl eher die Ausnahme.

Grüßle Franca

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SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 08:54
Morgen @ all.


umm sitze zur Zeit an der gleichen Aufgabe....

warum da 0€ als Antwort richtig ist, leuchtet mir ein,

aber was ich nicht verstehe warum man bemerkt hat:

Aufgabe nicht eindeutig! Liegn mehrere Pfänungs-u Überweisungsbeschlüsse vor? Sparkontobezeichnung Klaus Klein Eheleute unverständlich; Aufgabe kann so nicht gelöst werden!!!!!!!!!!!!!!!!!


und nun verstehe ich echt nicht WARUM?

Warum ist das denn nicht eindeutig!!

Hoffe, irgend jemand kann mir da weiterhelfen!!!
Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.09.2004 09:03
Ist doch ganz klar! Wo die Person KI ist, kann gepfändet werden. Egal ob einzel Ki oder Eheleute! Wir können auch Sparguthaben etc. pfönden. Aber unsere Forderungen gehen natürlich vor! Solange er bei uns noch einen Sollsatand oder ein Darlehen hat wird nicht abgeführt!

liebe Grüße Jenny

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 10:43
Genau das, trotzdem ist der Fall schwachsinnig und typisch ihkmäßig...

Normalerweise sind die vom FA sogar noch so hilsbereit und bevor sie Pfüb machen, schicken sie dir eine Nachzahlungsvereinbarung, und einigen sich auf Ratenzahlung. Wenn du dann nicht zhalen kannst, machen sie dich platt....
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 10:51
Da habt ihr aber ein kulantes Finanzamt.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 11:09 - Geaendert am: 21.09.2004 11:13
hmm, habe es zwar echt nicht gepeilt... aber was solls..

was mich nur erstaunt hat, das man gesagt hat, das obwohl, 0€ richtig sind, meiner Meinung nach, dennoch nahegelegt wurde das so die Aufgabe wie sie gestellt wurde, nicht gelöst werden kann...

Ist ja auch egal...


Übrigens was das FA betrifft,
die sind mit ihren beshlüssen ziemich schlimm!

Da wir schon bei dem Thema sind,

ist es bei euch auch so, das einige Kunden WIRKLICH vom FA ein Bescheid zugeschickt bekommen?

Solche Falle habe ich in der Rechtabteilung öfters erlebt,

obwohl das nicht zulässig ist, weil man den PfÜb zusenden muss, aber dennoch hält sich das FA bei uns nicht daran...

( somit sparan sie sich Kosten, habe ich gesagt bekommen)

Wie ist es denn bei euch..?


Das FA ist meiner Meinung nach echt schlimm.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 11:17
Bei uns ist es wirklichso , das manche Kunden, wenn sie beim FA etwas beim ersten mal nicht direkt bezahlen (egal aus welchen Gründen), dass dann direkt der Pfändungs-und Überweisungbescheid kommt.....ohne weitere Mahnung.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 11:23
stimmt schon boersenguru, das war auch ein scheiss beispiel von mir, denn der kunde hatte 100 T€ verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. deshalb waren sie so kulant ;)
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 11:35
also ist das FA bei uns nicht das einzige das auf diese Art und Weise handelt.

Vielleicht weiss irgendjemand, wie eigentlich die Chancen aussehen würden, wenn angenommen :

ich eine Pfändung auf meinen Konto hätte, aber NIE einen PfÜb zugeschickt bekommen habe.
( keine weiteren Mahungen usw...)

Das es nicht rechtens ist, ist dem FA wohl bewusst, dennoch hoffen die darauf das derjenige seine Klappe hält...

Aber was ist, wenn es nicht so ist, wie würde/könnte es denn enden wenn ich das FA verklagen würde, ...

hmm verklagen auf was? Vielleicht das das FA nicht rechtens wahr???

Würde sich denn sowas denn überhaupt lohnen????

( Klar hätte dieses Problem nicht, wenn ich sofort gezahlt hätte, aber darf den das FA dennoch mit mir so umgehen,?)

Gibt es da nicht irgendwelche Gesetze, auf die ich bauen könnte? Verbraucherschutz oder so was??

Kenne mich damit nicht aus, aber vielleicht die, die Wirtschaftsrecht/ jura studieren?!?!
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2004 11:56
Also soweit ich weiß muß ein Unternehmen nachweisen können, dass es dem Kunden einen Pfändungs-Überweisungsbeschluß bzw. eine letzte Mahung zu geschickt hat. die müssen nachweisen können, dass du das erhalten hast. Hatte selber mal den Fall in der Kundschaft.....der Kunde hatte das Schreiben nicht bekommen und hat dagegen geklagt und recht bekommen.
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