Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkaution - auf den Namen des Mieters oder des Vermieters?
 
Kamikaze9978
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 13:45
Hat jemand eine Übersicht mit den jeweigen Vor-/Nachteilen und Besonderheiten usw da?

Wäre echt super...

Hab schon gegoogelt, aber nix brauchbares gefunden
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 13:49
Generell auf den Namen des Mieters - ist ja sein Geld. Dann kann er die Zinsen auch freistellen. Rechtlich ists mit Sperrvermerk dann auch einwandfrei, keiner kann ohne Zustimmung des anderen ran.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 13:56
Ich mach auch nur auf den Mieter. Das Sparbuch wird auf den Mieter angelegt. Dann wird es z.G. des Vermieter verpfändet (kostet Gebühren) und dann die Kaution eingezahlt.
Der Mieter gibt dann nur noch die Verpfändungserklärung beim Vermieter ab. Wenn er auszieht, dann unterschreibt der Vermieter die Freigabe und der Meiter kann ans Geld.

Wenn es auf den Vermieter läut, dann muß als abweichend wirtschaftl. Berechtigter der Mieter eingegeben werden.
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 18:00
Genau richtig, dass mit der Bepreisung bei Mietkautionen bzgl. der Verpfändung handhaben nicht alle so.

Name des Mieters:

- Sparkonto eröffnen bzw. bestehendes nehmen
- Verpfändungserklärung mit genauer Betragsangabe
hereinnehmen. Diese muss vom Mieter als Pfandgeber
sowie vom Vermieter als Pfandnehmer unterzeichnet
werden. Letztendlich muss bei einer offiziellen Mietkaution
auch noch das Kreditinstitut den Erhalt bestätigen. Mit den
Unterschriften tritt sie vom AGB-Pfandrecht zurück (d.h. die
Bank stellt das Geld frei von eigenen Ansprüchen z.G. des
Vermieters)
- Kapitalerträge können frei gestellt werden und stehen dem
Mieter zu.
- Bei Inanspruchnahme der Mietkaution bei Beendigung
eines Mietverhältnisses fordert der Vermieter den Betrag.
(z.B. hat der Mieter seinen Verpflichtungen nicht
nachhkommen können oder hat die Wohnung "verhunzt")
Dieser wird Ihm nach einer Frist von einem Monat
ausgezahlt (der Mieter ist hierüber zu unterrichten). Ein
Einspruch kann nur mit einem gültigen gerichtlichen
Urteil geltend gemacht werden (nicht bloß Anzeige bei
Anwalt o.ä.)


Name des Vermieters:

Für uns eigentlich einfacher:

- Vermieter eröffnet das Konto in einem Kundensatz mit dem
Zusatz "wg. Mietkaution" o.ä.
- Es wird eine "Sondervereinbarung Mietkaution"
unterzeichnet in der der Vermieter erklärt, wer
abweichender wirtschaftl. Berechtigter (s.auch § 8 GWG)
ist
- Die Kapitalerträge können nicht freigestellt werden
- Alleinige Verfügungsberechtigung hat der Vermieter und
die, die von Ihm eventuelle Vollmachten erhalten haben.

Hoffe, ich konnte dir helfen.

Schönen Gruß
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 18:13
Bei der Mietkaution kann man folgende Möglichkeiten berücksichtigen:
- Mietaval
- Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters:
Eröffnung eines Sparkontos durch Mieter
i.d.R. Zusatz "wegen Mietkaution"
Verpfändung an den Vermieter durch Anzeige und Festhalten von Angaben zum Vermieter in den Kontounterlagen
Übergabe des Sparbuches an den Vermieter
Häufig wird im Kontovertrag vereinbart, dass zum Schutz des Mieters bei Auszahlungsverlangen durch den Vermieter der Mieter durch das KI unterrichtet wird, und eine Auszahlung nach Ablauf von vier Wochen erfolgt
Zinsen stehen dem Mieter zu (als Erhöhung der Sicherheit)
KI verzichtet auf AGB-Pfandrecht

=> + Freistellungsauftrag ist möglich
=> + Zinserträge
=> - für die Dauer des Mietverhältnisses gebundene Liquidität

- Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters:
getrennte Anlage von eigenem Vermögen des Vermieters bei seinem KI
Anlage als offenes Treuhandkonto mit entsprechendem Zusatz "wegen Mietkaution ..." unter Mitteilung des wirtschaftlich Berechtigten
Vermieter hat alleinigen Zugriff auf das Sparguthaben
KI verzichtet auf AGB-Pfandrecht
Zinsen stehen dem Mieter zu (als Erhöhung der Sicherheit)

=> + Zinserträge für Mieter
=> - Erteilung eines Freistellungsauftrages nicht möglich
Erteilung; aber: Vermieter muss dem Mieter eine Bescheinigung über die entrichtete ZASt erteilen
Bremer21j
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 31.08.2004 21:36
besser hätte man es nicht erklären können. :)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.09.2004 09:12
Es besteht ja auch die Möglichkeit die Mietkaution anders anzulegen als auf einem Sparbuch.....Mann kann ja auch jenachdem wie hoch die Kaution ist es fest anlegen als Wachstumssparen oder andere mündelsichere Anlagen.
Aber zur Anlage zum gesetzl. Zinssatz ist der Vermieter verpflichtet und muss auch die Kaution mit den Zinsen auszahlen.
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.09.2004 10:08
Folgender Link ist vielleicht noch interessant:
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Dienstleistungen/infoblaetter_mietkaution.htm
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.09.2004 20:53
Ich persönlich halte auch sehr viel vom Mietaval...

nur ist es in der Bearbeitung wahnsinnig teuer! Dieses lohnt sich meistens nur bei höheren Kautionen (i.d.R. in unserem Hause ab 7,5 TEUR).

Auch ist für den Mieter beinahe die Bargeldbeschaffung für die Sparbuchvariante günstiger, da wir die Mietavale mit 2,5% p.a. Avalprovision zzgl. einer Ausstellungsgebühr f.d. Urkunde i.d.H.v. 250,-€ bepreisen.

Es soll bei einigen Volksbanken auch die Möglichkeit einer entsprechenden Versicherung geben, da kann ich aber nix zu sagen.

Gruß
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse