der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht in wirtschaftl. Angelegenheiten z.B bei Betriebsänderungen (Stilllegungen von Zweigen) ....so, nun ist das ja so das diesen Mitarbeiter i.d.R gekündigt wird....aber nun kann der BR das ja verhindern per Widerspruchsrecht, oder? ...das heißt Mercdes Benz könnte 100 werke schließen und der BR könnte KEINER Entlassung zustimmen, oder?
Und noch ne frage.....nehmen wir mal an, die Deutshce Bank schließt alle Filialen in Hamburg, wird darin auch der Betriebsrat Hamburg involviert sein? Oder gibt es nochmal so eine Art gesamtbetriebsrat, der über Hamburg steht?
zum widerspruchsrecht des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers.
Bei einem Wiederspruch des Betribsrates, bleibt die Entschscheidung des Arbeitgebers zwar bestehen, der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung jedoch Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, muss der Arbeitgeber den Gekündigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen.
Das ist zumindest das, was ich dir zu diesem Thema sagen kann.
Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.