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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Vordatierter Scheck
 
Katha87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.08.2004 14:22
Hi Leute!

Also wenn man einen Scheck hat der vordatiert ist ab wann darf ich diesen einlösen?

Beispiel:
Heute 30.08.2004 stellt Person A Person B einen Scheck aus mit dem Datum 05.09.2004.

Darf B den Scheck sofort also heute einlösen oder muss er bis zum 05.09 warten?

Vielen Dank schon mal im voraus für euere Hilfe!!!!
Dani1983
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.08.2004 14:40
Hi!

Also du kannst einen Scheck auch schon vor dem angegebenen Ausstellungstag einlösen.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2004 17:55
Hi,

kannst Ihn auch vor dem Datum einlösen, das Austellungsdatum ist eigentlich nur relevant für den Ablauf der Vorlegungsfristen (8 Tage im Inland / 20 Tage im europäischen Ausland / 70 Tage restl. Welt).

Und vor allem interessant wenn der Scheck mangels Deckung oder wg. Sperre zurückkommt. Dann hat der Begünstigte natürlich eine längere Frist für den Beginn eines Urkundenprozesses gg. den Aussteller.

Gruß
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.08.2004 09:41
Ein Scheck ist bei Sicht (Vorlage) zahlbar, er soll kein Kreditmittel sein und dem bezogenen KI so schnell wie möglich zur Einlösung vorlegt werden.

Nach dem Scheckgesetz ist geregelt, dass auch vordatierte Schecks bei Sicht zahlbar sind,
vgl. http://dejure.org/gesetze/ScheckG/28.html
surfer_joe
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.10.2004 12:27
Und wie ist das bei Überweisungen?
Hatte vor ein paar Tagen den Fall, dass eine Kundin eine Überweisung eingereicht hat, Ausstellungsdatum 1.11. sowie mit dem Betreff versehen "Transaktion 1.11."

War kein Begleitschreiben o.ä. dabei und es wär mir fast durchgegangen.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 12:33
Wenn jemand eine Überweisung mit dem Vermekr 01.11 reinreicht, dann ruf ich den Kudnen an und frag, ob das in Ordnung ist. Wenn ja, dann leg ich mir den unter Termin oder der Kunde soll das per Online-Banking machen, da kann er ja eine Terminüberweisung machen.
Diablo
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.10.2004 16:54
Ich glaube die Bank ist berechtigt die Überweisung sofort auszuführen und der Kunde kann sich nicht beschweren. Ist aber besser für die Kundenbeziehung den auf Termin zu legen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2004 17:55
Nach den Bedingungen für den Überweisungsverkehr werden Überweisungen des Kunden ausgeführt, wenn die für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung).

Natürlich wird man, wenn der Kunde mittels Begleitschreiben oder persönlich ausdrücklich daraufhin weist, einen Ausführungstermin beachten bzw. die ÜW in den Terminordner legen.
Oder der Kunde erledigt die ÜW mittels Online-Banking, wo eine Terminüberweisung möglich ist.
 

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