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Moderator: TobiasH
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Verkürzung der Ausbildungszeit
 
uwe20003
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.08.2004 15:34
Moinsen,

ich wollte mal fragen wie das genau abläuft mit der Verkürzung. Ich habe jetzt die Erlaubnis von meinem Betrieb, weiß aber nicht genau ob ich nun noch was machen muß.
Muß ich irgendwas unterschreiben für die IHK oder nur einen neuen Vertrag??
Hat da jemand Erfahrungen?` Mein Ausbilder war leider so frei für 3 Wochen in Urlaub zu fahren,......
overfiend
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2004 15:46
du musst nen bestimmten schnitt in der schule erreichen und dann -nach meinen erfahrungen- ne bestätigung von deiner bank vorbeibringen.
dann darfst du die prüfung früher schreiben...

allerdings muss dieser notenschnitt bis zu einem bestimmten zeitpunkt passiert sein; bei uns war es -glaub ich- bis dezember..
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2004 17:16
dein betriebt teilt das der ihk mit und dann bekommst du einen neuen vertrag
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2004 18:14
Das Du verkürzen willst, mußt Du bei der IHK beantragen. Aber i.d.R. macht das der Betrieb für Dich.
Bei uns gibts da keinen neuen Vertrag, lediglich einen Vermerk in Deiner Akte. Der Betrieb bekommt noch eine Bestätigung von der IHK. Das wars.
Voraussetzungen sind einen Notendurchschnitt von 2,45, gute Leistungen im Betrieb. Aber auch mit einem schlechteren Schnitt kann man verkürzen. Der Betrieb muß der IHK nur "beweisen", dass Du es schaffst, die AP zu bestehen. Ist aber selten.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2004 19:18
er hat doch schon das ok vom betrieb also reitet doch nit alle so auf den voraussetzungen rum bitte ;)
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.08.2004 21:13
Hast ja recht, aber wenn ich was erkläre, dann von Anfang bis Ende :)
Und seine Frage hab ich ja auch beantwortet...
uwe20003
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.08.2004 09:23
gut das beruhigt mich das der betrieb das alleine machen kann
na mal hoffen das die das gebacken kriegen, die perso ist hier manchmal etwas sagen wir "gemütlich"
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.08.2004 11:11
Ohne jetzt Salz in die Wunde zu streuen, die Persoabteilung muß darauf achten, Dich rechtzeitig zur vorzeitigen Prüfung anzumelden, sonst darfste doch ein halbes Jahr später antanzen :)
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.08.2004 12:22
jo
schieb die ma nen bischen war bei uns genauso ...
sonst wär ich immernoch dabei ;)
uwe20003
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.08.2004 14:28
Naja ich habe es heute nochmal meinem 2. Ausbilder gesagt, aber der ist nur die Vertretung und hat nicht so den Plan. Omg das beunruhigt mich jetzt echt, also wenn ich bis nachher noch nichts genaues weiß ruf ich die IHK an, die sollten das ja wissen. hoffe ich 0_o
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.08.2004 14:58
also bei mir wurde der antrag erst gestellt als das neue schuljahr schon angefangen hat ... also mach dir ma keine panik....
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2004 15:25
Würd mir jetzt auch keine Panik machen. Das geht schon alles in Ordnung!!!
Viel Spaß beim lernen und viel Glück :)
 

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