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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändung (Fall aus der Praxis)
 
MichaellM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.07.2004 21:47
Hallo ich habe mal eine Frage an die Experten:

Das Konto des Kunden A ist gesperrt, da eine Pfändung vorliegt, aber trotzdem kauft er in einem Geschäft ein und stellt einen Barscheck über 250,00 EUR aus und übergibt ihm dem Geschäftsinhaber, der den Scheck auch akzeptiert.( 8.Mai)
Am 30.Juni kommt der Geschäftsinhaber und will den Scheck ausbezahlt haben. Genau an diesem Tag kommt das Arbeitslosengeld der Kunden A, also ist das Konto ja gedeckt. Da ALG unter Solzialgeld fällt, fällt dies nicht unter die Pfändung und steht dem Kunden A eigentlich zu. Jetzt steht aber der Geschäfstmann da.
Darf ich ihm das Geld geben?? Eigentlich schon, denn es ist ja ein Barscheck ob nun Kunde A oder der Geschäftsinhaber da bei mir stehen ist ja egal.
Ich kann mich zwar auf die abgelaufe Vorlegungsfrist berufen, aber die muss nicht unbedingt beachtet werden meiner Meinung nach.
Ich hoffe ihr habt den Fall vertsanden und schreibt fleißig Eure Meinung dazu.

Danke für Antwort
MM
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.07.2004 22:42
Mmm...

gefühlsmäßige Antwort: *fg*

Du darfst auszahlen, musst es aber nicht.

Ich würde nicht auszahlen!

Nur mal so nebenbei: Welche Person, die am sozialen Abgrund lebt, hat überhaupt Schecks??? Kein klar denkender Bankkaufmann übergibt solchen Leuten Schecks... Oder?!?

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

MichaellM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 08:36
@ Herr Frank:

schon richtig das mit den Schecks, aber die Schecks hat er zu einem Zeitpunkt bekommen, wo noch alles ok war.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 09:09
Also wenn das Arbeitslosengeld wertmäßig schon gebucht ist, dann muß es ja ausgezahlt werden.....auch wenn eine Pfändung vorhanden ist.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 09:31 - Geaendert am: 29.07.2004 09:32
stimm ich zu auch wenn ich dem A die Scheck sofort abgenommen hätte ;)
Arbeitlosengeld steht eine bestimmte Zeit zur Verfügung in der der Kunde verfügen muss, tut ers nicht hat er pech gehabt und kommt auch an die in dem Fall 250 eur nimmer drann....rechtlich machste nichts verkehrt wenn du auszahlst
LuckyLord
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 10:49
Also rein Rechtlich ist die Auszahlung rechtmäsig, du musst sie sogar vornehmen, da das ALG ja ne sozialleistung ist und 7 Tage lang frei verfügbar ist, egal in welcher weiße, ob Barscheck, Überweisung oder Abhebung!

was mit den Schecks ist, muss man von fall zu fall klären, aber warum sollte jemand mit Pfändung keine Barschecks haben? wenn es nicht gedeckt ist kommt der stempel drauf uns gut ist!

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MichaellM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 11:37
In meinem Beitrag steht das ja,dass das unter Sozielleistung fällt. es geht nur darum, dass die Vorlegungsfrist abgelaufen ist und ob der Geschäftsmann den Scheck abheben kann. Da das Konto ja unter einer Pfändung liegt ist es ja für den Zahlungsverkehr gesperrt. Nun die Frage fällt die Bezahlung mit BArschecks in einem Geschäft unter Zahlungsverkehr oder nicht?? und kann der Geschäftsmann das Geld rechtmäßig abheben.

ciao MM
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 11:49
Ob eine Pfändung drauf ist oder nicht ist egal....
Er bekommt das Geld ausgezahlt solange der Zahlungspflichtige nicht wiederspricht....
LuckyLord
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 12:23
kann mich nur dem Guru anschließen das mit der Vorlegefrist, hat damit im Moment der Auszhalung wenig zu tun, ist erst wichtig, wenn er wiederspricht und der Empfänder des Geldes rechtliche schritte einleiten muss/will

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Trendy_Andy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.07.2004 17:36
Wenn jemand bonitätsmäßig so schlecht is dann nehm ich ihm die Schecks ab, ne EC-Karte stell ich ja auch um bzw. bestell ne neue ohne EC-Funktionen!!!

Aber ohne die vielen schlechten Kunden wär´s ja auch langweilig, so problemlos vor sich hinarbeiten is auch öde!
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.07.2004 17:59
Meiner Meinung hat eine Pfändung nichts mit der Bonität zu tun....wir haben super Kunden hier bei uns, die durch irgendwelche blöden Umstände...(ein Kunde war im Urlaub 4 Wochen) hätte einen Tag vor Abreise eine Rechnung ans Finanzamt zahlen müssen..und als er aus dem Urlaub kam hatte er eine Pfändung.
 

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