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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Abschlussprüfung
 
Kampfkeks
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.07.2004 16:38
Hallo Ihr Lieben!
Ich hätte mal ne Frage zur AP.
Wie läuft es da genau, wann hab ich die Prüfung nicht bestanden? Welche Noten brauch ich da?
hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Lg Kampfkeks
Sweety1985
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.07.2004 16:49
Also erstmal nicht davon ausgehen, dass du durchfällst.
Das packst du schon. Aus meiner Klasse sind auch alle durchgekommen und wir hätten das bei zweien echt nicht gedacht.

Also, ich bin mir da nicht wirklich sicher, aber ich glaube, dass du bei 2 fünfen durchfällst. Bzw dann ne Mündliche Nachprüfung machen musst.
eine darfste meine ich haben.
Aber wie gesagt, ich bin mir da nicht sicher.

Aber kopf hoch, du schaffst das.

Liebe Grüße
Sweety
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2004 17:12
1. Rechtsgrundlage
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.

2. Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
Gorywynn
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.07.2004 10:52
Man mag mich für ketzerisch halten, aber irgendwie klang die Anfrage nach... "Was muss ich tun, damit ich bitte bitte durchfalle?"

:o)))))

-----------------------------
Leben ist das, was passiert,
während du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
-----------------------------

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.11.2004 19:53
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.

Bewertung
Die mündliche Ergänzungsprüfung kann mit 0-100 Punkten bewertet werden. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
 

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