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Bereich Baufinanzierungen |
Moderator: TobiasH |
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Eigentumswohnung (Neubau), "Renditewohnung" |
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Verfasst am: 22.07.2004 10:30 - Geaendert am: 22.07.2004 10:31 |
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Meine Frage zum obigen Thema.
Wie hoch sind die Abschreibungssätze für Neubauimmobilien bei:
- wohnwirtschaftlicher Nutzung (eigen Nutzung, vermietet)
- büro Nutzung (Arztpraxen, Steuerberaterbüro etc.)
- gewerbliche Nutzung (Einkaufsladen, Firmengelände mit Halle etc.)
Hab schon im nrtz gesucht aber keine unterteilung zwischen den 3 Nutzungsarten gefunden. Aber ich weiß, dass die Abschreibungssätze verscheiden hoch waren je nach Nutzung.
Hoffe jemand (oder einige) von euch, können mir da weiterhelfen, muss nämlich folgende Aufgabe bearbeiten:
200.000 € ETW Kauf als Kapitalanlage (vermietet) (zzzgl. 9% Nebenkosten)
Objekt:
Neubau, 100 m², Mieteinahmen 7 € pro m² p.m.
Einkommen des Kaufinteressierten: 200.000 €
Um das ganze renditeorientiert zu rechnen um eine eventuelle Steuererleichterung zu erzielen, brauche ich allerding die steuerliche Afa. Die Zinsen für das Darlehen sind halt von Institut zu institut unterschiedlich, aber das stellt kein Problem da. Wichtig wäre es, dass ich die Abschreibungssätze habe, damit ich weiter rechnen kann...
MfG
-Oliver- |
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Verfasst am: 22.07.2004 10:59 |
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bei lineare AfA
gebäude nach 1925 gebaut - 2,5% (der herstellungsko. od. anschaffungsko. - ohne wert des grundstücks!)
40 jahre lang
bei degr. AfA
gebäude nach 31.12.00
kein Wohnzweck
-Betriebsvermögen 33 Jahre 3%
-Privatvermögen nur lineare AfA mgl.
Wohnzweck
-Betriebs/Privatvermö. 8Jahre 5%
6 Jahre 2,5%
36 Jahre 1,25% |
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Verfasst am: 22.07.2004 16:58 - Geaendert am: 22.07.2004 21:10 |
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Konditionen: § 7 Abs. 5 Este: Bau- bzw. Anschaffungskosten können wie folgt abgeschrieben werden, wenn Bauantrag oder Abschluss Kaufvertrag
vom 1.1.1996 bis 31.12.2003:
1. bis 8. Jahr: 5,00 % = 40 %
9. bis 14. Jahr: 2,50 % = 15 %
15. bis 50. Jahr : 1,25 % = 45 %
Bauantrag bzw. Kaufvertrag
ab 1.1.2004
• 10 Jahre lang 4,00 % = 40 %
• 8 Jahre 2,50 % = 20 %
• 32 Jahre lang 1,25 % = 40 %
Bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt worden ist, jährlich 3 vom Hundert.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__7.html |
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Verfasst am: 27.07.2004 15:42 |
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Vielen dank für eure Hilfe!
Hat mir sehr geholfen im Gespräch... |
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