§33/ Nachlass |
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Verfasst am: 20.07.2004 14:13 |
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Grüß Gott!!!
Wie bilde ich eine Zugewinngemeinschaft!!!!!
Danke im voraus!!!
Masterluc |
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Verfasst am: 20.07.2004 14:31 |
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Soweit ich weiß ist eine Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand bei einer Heirat, oder? |
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Verfasst am: 20.07.2004 14:39 |
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Ehen sind Zugewinngemeinschaften, dass während der Ehe erworbene Vermögen bzw. Vermögensgegenstände gehören dann beiden und müssen im Scheidungsfall geteilt werden. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 20.07.2004 14:46 |
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dem stimme ich zu, aber was hat das ganze jetzt mit Nachlass zu tun? |
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Verfasst am: 20.07.2004 14:49 |
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Das habe ich auch nicht ganz verstanden, höchstens so, dass die eine Gälfte des Zugewinnes, also die des Verstorbenen, auf die Erben zu verteilen ist, während die Hälfte dem Überlebenden diesem weiterhin alleine zusteht... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 20.07.2004 15:01 - Geaendert am: 20.07.2004 15:03 |
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wobei (laut erbrecht) die eine hälfte, welche den erben zusteht, auch zur hälfe dem ehegatten zufliesst. erbekommt also insgesamt 3/4. das andere viertel wird dann unter den erben aufgeteilt.
Richtig?!?!?! |
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Verfasst am: 20.07.2004 15:17 |
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ja, das denke ich auch, weil die eine hälfte gehört ihm ja sowieso, und dann gehört er ja zu den Erben, es sei denn es würde im Testament etwas anderes stehen. |
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Verfasst am: 20.07.2004 15:58 |
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wieviel der Ehegatte bekomme, hängt davon ab....aus welcher Rangfolge die anderen Erben sind.
sind nämlich zum Beispiel noch 2 Kinder des verstorbenen da, dann bekommt die Frau nur 1/2 und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt |
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Verfasst am: 20.07.2004 16:33 |
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sag ich doch!!! @Börsenguru
die hälfte des verstorbenen wird aufgeteilt. und der ehegatte bekommt als nächster verwandter immer die hälfte. die andere hälfe geht an die anderen erben(falls vorhanden)
die eine hälfte des (1/4 des gesamtbesitzes) und die eigene hälfe macht 3/4!!!!!!!
oder hab ich da nen denkfehler???
...für korrieguren und verbessungsvorschläge immer ansprechbar!!! |
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Verfasst am: 20.07.2004 19:15 |
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Wenn keine testamentarische Regelung da ist, dann stimmt das so, so meinte ich es oben auch. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Verfasst am: 20.07.2004 21:13 - Geaendert am: 20.07.2004 21:19 |
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§ 1931 (Gesetzliches Erbrecht der Ehegatten)
(1) "Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben den Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde."
Dieser gesetzliche Erbteil des Ehegatten erhöht sich jedoch um ein Viertel der Erbschaft, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Regelfall) gelebt haben (% 1931, Abs. § BGB). Der Ehegatte erbt also letztlich neben den Kindern die Hälfte und neben Eltern und Geschwistern des Erblassers drei Viertel. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft.
Wenn der erzielte Zugewinn sehr hoch ist, muss der pauschalierte Zugewinn (1/4) NICHT akzeptiert werden!*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ... |
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Verfasst am: 21.07.2004 13:35 |
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Danke für die Mails!!!
MFG
Masterluc |
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