Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 30
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkaution
 
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.07.2004 10:45
Folgender Fall:

Herr Kurtsen ´kommt in Ihre Niederlassung und benötigt wegen seinem Umzug eine Mietkaution.
1) Welche drei möglichkeiten gibt es und welche sollte er bevorzugen (Faktoren Kusten und Sicherheit)?
2) Erklären Sie ihm, was ein Aval ist. Welche Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung?

Ich würde ja bei der 1 sagen am besten ist Mieter eröffnet Mietkaution, weil es so dem Vermieter am schwersten fällt an das Geld zu kommen, außerdem gibt es die Möglichkeiten Vermieter eröffnet Mietkaution und drittens Bankbürgschaft.

Oder?

Aber was ist die 2 (Aval und was brauche ich dafür?)
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.07.2004 11:19
Ein Aval ist nichts anderes als eine Bankbürgschaft.
Bei uns wird diese aber erst ab 2500 EUR gemacht und auch nur bei guter Bonität des Kunden....da er ja im schlimmsten falle für 2500 EUR Kredit gut sein muß.

Kostengünstiger ist das Sparbuch auf den Namen des Vermieter mit dem Hinweis Mietkaution....und einem abweichenden wirtschaftlichen Berechtigten.

Wenn das Sparbuch auf den Mieter läuft wird es ja zu Gunsten des Vermieter verpfändet und kann ohne seine
Unterschrift auch nicht aufgelöst werden. Da entstehen aber Kosten für die Verpfändung.

Die Mietkaution muß ja nicht unbedingt auf ein Sparbuch angelegt werden.
Es kann auch als eine andere Anlageform gemacht werden.
Es muß nur mindestens mit dem gesetzlichen zinssatz verzinst werden...wenn es anders angelegt wird, mit mehr Zinsen geht das auch...nur muß alles komplett an den Mieter zurückbezahlt werden.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse