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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Halbjährliche Verzinsung
 
jojopa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.07.2004 21:33
Hallo,

nehmen wir einen Pfandbrief, 7% zinstermin mai/nov.

Bekomme ich dann, an jedem Zinstermin den gleichen zinsbetrag, oder rechne ich die zinsen immer taggenau aus, da das eine halbjahr länger ist, als das andere. "z.b. wg. stückzinsen" stehe" da echt auf dem schlauch. Hilfe wäre klasse. danke,

jojopa
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.07.2004 22:19
Hallo,
ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass man dann jedes mal den gleichen Betrag bekommt... Stückzinsen berechnet man meiner Meinung nach nur beim Kauf, bzw. Verkauf.
VLG
Zoidberg
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.07.2004 10:31 - Geaendert am: 02.07.2004 10:32
Hi!

Kommt das net drauf an, wie die Verzinsung berechnet wird?
30/360, act/360 oder act/act??
kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.07.2004 10:59
hi!
84 hat recht.stückzinsen fallen nur bei einem KAuf bzw verkauf an..die zinsen werden ja jährlich gutgeschrieben und wenn ich im februar verkaufe bekomm ich ja trotzdem noch die zinsen fürs ganze jahr und deshalb muss ich ja für den rest die stückzinsen an den käufer zahlen....
mir war neu dass man die zinsen auch halbjährlich gutgeschrieben bekommt...
die zinsmethode ist bei stückzinsberechnung immer act/act also englische zunsmethode...
hoffe ich konnt dir ein bißschen helfen???
brauchst du das für studienbrief?
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 11:50
@haariges früchtchen
das macht man aus steuerlichen gründen, weil du dann die Zinsen auf 2 steuerjahre verteilt hast
kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.07.2004 11:55
@ plas

hmm ich bin zwar ein freches früchtchen, aber dass mit dem haarigen nimmst du bitte zurück*gg*
steuerliche gründe? ich denke es geht darum dass die zinsen nicht 2 mal bezahlt werden bzw dass der auch die zinsen erhält, dem sie auch wirklich zustehen?!

ich merke schon ich muss noch viel lernen...
ob ich das alles in dem einen jahr schaffe*gg*

Vergib Deinen Feinden, vergiss aber nie Ihren Namen!

Schreibt mir fleißig Mails, ich schreib zurück*versprech_ohne_Finger_kreuzen*


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 12:13
Es erfolgen zwei gleichgroße Zinszahlungen, da bei Pfandbriefen 30/360 gerechnet wird, beim Kauf/Verkauf fallen stückzinsen an, damit der, der das Papier zuvor hielt auch die Zinsen erhält, die ihm für seien Haltezeit zustehen, aus Gerechtigkeitsgründen müsste das nach der gleichen Berechnungsmethode erfolgen.

PS: Kiwis sind aber nun einmal haarig!

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 12:14
@ kiwi
kiwis sind aber numal kleine haarige früchtchen, quasi wie son hamster nur als obst. ;)

aber es gibt sicherlich auch ausnahmen, wo es ja jetzt die goldene kiwi gibt, gibt es bestimmt auch die haarlose( rasierte hörte sich so blöd an)

also ich war zumindest immer der überzeugung das es wegen den steuern war, anders würde es ja nit so den sinn machen, aber ich geh jetzt erstmal was essen...

die ganzen andressänderungen machen mich wahnsinnig ;)
hi-end urlaubsvertretung mach ich hier ...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 12:16
Warum steuerliche Gründe? Und welche?

Es gilt doch das Zuflussprinzip?!

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kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.07.2004 12:27
mann mann scheint euch ja mächtig zu beschäftigen so ne kleine unscheinbare frucht*gg*

ich mach jetzt gleich pause und werd dann auch mal ein früchtchen vernaschen.....
aber keine kiwis...die mag ich nicht....

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plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 13:22
ach ka chava dacht ich jetzt so weil du im erstem und im letzten jahr deinen fsta entlasstest . was anderes kann ich mir nicht vorstellen. außer das du die zinsen 2 mal verblasen kannst ;) und halt geringere stückzinsen ...

kann eh nit klar denken, bin totkrank und mach heute ganz tolle adressanfragen

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 13:28
Da die Zinszahlungen aber beide in einem Jahr sind, nur halt geteilt, wird auch der FAS des Jahres dan herangezogen...

Viel Spaß und ein schönes Wochenende!

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plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 14:22
was ich mein chava
kaufst du jetzt .... juli ... ist die einzige zinszahlung für dich im november
ich hoffe irgendwer versteht was ich meine ... ich kann schon nicht mehr denken... ich halluzinier schon fast bei den ganzen medics die ich schlucke

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.07.2004 14:27
Wenn Du es von daher betrachtest hast Du schon Recht.

Gute Besserung!

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jojopa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.07.2004 21:23
"Es erfolgen zwei gleichgroße Zinszahlungen, da bei Pfandbriefen 30/360 gerechnet wird, beim Kauf/Verkauf fallen stückzinsen an, damit der, der das Papier zuvor hielt auch die Zinsen erhält, die ihm für seien Haltezeit zustehen, aus Gerechtigkeitsgründen müsste das nach der gleichen Berechnungsmethode erfolgen.
"

hmm ich habe gelesen, dass die 30/360 bei variablen gilt und bei festen taggenau. Rechne ich jetzt bei pfandbrief die zinsen auf ein jahr, teile durch 2 und rechne die stückzinsen taggenau aus (in meinem fall wären das 50 von 184 tagen)
Ist es richtig so? Danke für die Zahlreichen antworten ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.07.2004 21:15
In Deutschland erfolgt die Zinszahlung i.d.R. einmal jährlich, in anderen halb- oder auch vierteljährlich (USA).
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.07.2004 11:57
Wir haben aber gesagt bekommen Pfandbriefe sind eine Ausnahme und werden mit 30/360 gerechnet.
Floater wird doch mit act/360 gerechnet oder????

Alle Male Aqua Maler!!

Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.07.2004 13:51
Man sollte Folgendes bedenken:
1. Es fallen auch beim Kauf Stückzinsen an, wenn die Zinsperiode schon vor dem Kauf beginnt oder hinterher erst beginnt.
2. Am Rentenmarkt wieden lt. Formelsammlung die Stückuinsen act/act gerechnet,
3. Die Bedingungen für Geschäfte an Frankfurter Wertpapierbörse der Stand 01.04.2004

§ 20 Stückzinsenberechnung
(1) Bei Geschäften in Schuldverschreibungen werden, wenn die Geschäftsführung nichts anderes bekannt
gemacht hat, Stückzinsen in der Höhe berechnet, in der das Wertpapier zu verzinsen ist.
(2) Die Stückzinsen stehen dem Verkäufer bis einschließlich des Kalendertages vor der Valutierung zu. Die Berechnungsmethode wird von der Geschäftsführung festgesetzt.
 

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