Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 59
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kindergeld dringend
 
Birdie
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 13:09
hallo ich habe ein gewaltiges problem. weiß jemand von euch unter welchen umständen beim kindergeld die miete berücksichtigung findet?? (mir würde auch ein link helfen)

vielen dank im voraus
Daishi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 13:20
hi,

ruf einfach bei der Familienkasse an :-)
die rufnummern findest du im i.-net.
die können dir sowas sagen :-)

gruß
Birdie
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 13:25
das habe ich versucht..keine antwort aus steuerrechtlichen gesichtspunkten kann ich bei meinen eltern wohnen...aber aus sozialrechtlichen geht es nicht (bin mit 16 in jugendamtbetreung gekommen...gewaltgefährdet durch meine mutter)
sandy2002
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 13:42
Konkretisier deine Frage mal bitte...
Birdie
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 14:03
ich wohne nicht mehr zuhause und beziehe kindergeld. das kindergeld forden sie jetzt zurück. Die berechnungen beziehen meine miete nicht ein, da ich bei meinen eltern wohnen könnte. Ich will wissen ob es möglich ist irgendwie meine miete anrechnen zu lassen?
sandy2002
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 15:18 - Geaendert am: 29.06.2004 16:18
Du musst das Kindergeld nur zurückzahlen,wenn du über den 7680€ Brutto(ungefähr)bist.Du kannst erhöhte Werbungskosten (Sprit,Bücher,...) geltend machen,um diese dann von deinem Jahresverdienst abzuziehen.Ich habe meinen Mietvertrag auch abgegeben,aber in die Einzelauflistung von Sprit und so wurde der nicht einbezogen.Aber,dass du kein Kindergeld bekommen sollst,weil du bei deinen Eltern wohnen könntest,stimmt so nicht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 15:25
Kindergeld erhalten doch die Eltern und nicht die Kinder.

Ausnahme:
Kindergeld für sich selbst erhält, wer
1. in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
2. Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.
Zimtstern
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.06.2004 15:37
Man kann das Kindergeld aber auch auf die Kinder laufen lassen!

Ich hab zum beispiel eine Bekannte die nicht mehr zuhause wohnt. Sie bekommt ihr Kindergeld selber!


lg
Sporti

__________________________________________________
Die meisten Menschen sind so glücklich, wie sie es sich selbst vorgenommen haben. (Abraham Lincoln)

Birdie
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.06.2004 10:07
danke auf jedenfall...die miete wird auf jedenfall nicht anerkanntund mit eingerechnet... wie funktioniert das mit dem Kindergeld, dass es über mich laufen kann. Mir wurde gesagt, dass das nicht möglich ist.
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.06.2004 12:04
Hallo Birdie
Ich bin auch mit 17 aus familiären Grunden von zu HAuse ausgezogen.
Da ich mdj. war, war das Jugendamt zuständig. In der Zeit habe Sie das Kindergeld bekommen und die Miete bezahlt. Gib einen § (keine Ahnung welchen :-)) Als ich 18 geworden bin, hat das Arbeitsamt ein Formular geschickt. Ich habe es hin geschickt und bis jetzt hat sich nicht beschwert. Sonst könnte vielleicht auch der Steuerbescheid weiterhelfen!
Wenn gar nicht anders frag beim Jugendamt um Hilfe.
LG
Birdie
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.07.2004 12:21
danke nochmal habe gleich einen termin beim jugendamt gemacht
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse