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Forenübersicht >> Kontoführung

Gebühren für Bargeschäfte?
 
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.06.2004 23:34
NAbend Leute,

hab da mal ne Frage:

Wie sieht das denn aus, dürfen Banken Gebühren / Entgelte für Ein-/Auszahlungen am Schalter nehmen?
Ich meine, irgendwo mal gehört zu haben, dass es ein BGH-Urteil ( aus dem Jahre 94 oder 95 ) gab, das besagte, dass Banken keine Gebühren von ihren eigenen Kunden bei Ein-/Auszahlungen nehmen dürfen....
Weiß da jemand was? Bzw. hat jemand den Link zu dem Urteil?

Danke, schönes WE.
MfG Matthias

P.S.: Ich kanns mir nicht verkneifen Deutschland - Lettland 3:0
Chani7
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.06.2004 01:26
Ja das stimmt, laut einem BGH Urteil aus dem Jahr 1993 ist das grundsätzlich mal verboten:

"Es ist unzulässig, für diese Leistung ein zusätzliches Entgelt in Rechnung zu stellen, es sei denn,
die Einzahlung erfolgt auf ein fremdes Konto.
(BGH Urteil v. 30.11.1993, AZ: XI ZR 80/93)"


Aber nach einem neueren Urteil gibt es eine Einschränkung:

"Postengebühr für Barein- und Auszahlungen am Bankschalter (eigenes Konto)
Hier wird neben dem Grundpreis noch einmal pro Buchungsvorgang ein Extraentgelt berechnet.
(Ausgenommen sind Konten, die über Pauschalpreis abgerechnet werden.) Die Verbuchungen
derartiger Ein- und Auszahlungen müssen kostenfrei ausgeführt werden. Bei Gewährung von fünf
kostenfreien Buchungsvorgängen ist jedoch im Weiteren eine Entgeltberechnung zulässig.
Für die Abhebung am Geldautomaten darf die Bank generell einen Buchungsposten in Rechnung
stellen. In diesem Fall muss die Bank dem Kunden allerdings die Möglichkeit geben, auch
kostenlos am Schalter Geld abzuheben.
(BGH Urteil v. 07.05.1996, AZ: XI ZR 217/95)"

Wer die ganzen Entscheidungen in Originaltext haben will, kann sich ja nochmal melden...

Grüße
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2004 11:09
Wenn ein Kunde eine EC- oder BankCard besitzt, der tägliche Vefügungsrahmen noch nicht erschöpft ist und der Kunde sich dann bei uns am Schalter Bargeld auszahlen lässt und wohl möglich nicht einmal den Beleg selber schreibt, dann nehmen wir schon lange 1,00 EUR Gebühr. Behinderte, Minderjährige, Schüler, Azubis usw. sind ausgenommen. Am GAA hat jeder Kunde weiterhin seine Freiposten.

PS: Ich persönlich finde, dass es eine Frechheit ist! (Hoffentlich liest mein Arbeitgeber diesen Beitrag nicht. *fg*)

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

nightmare
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.06.2004 14:02
Bei uns sind Ein- und Auszahlungen aufs,bzw. vom eigenen Konto kostenlos. Dafür gibts bei Einzahlungen auf fremde Konten die dicke Gebühr: 7,50€
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.06.2004 15:24
@ Herr Frank:
Ja, ich finde das auch eine Frechheit, zumindest bei den eigenen Kunden. Bei uns hier gibt es nämlich eine VoBa, bei denen sind 5 Ein-/Auszahlungen im Monat am Schalter frei, danach kostet es 0,50EUR pro Posten.

@ nightmare:
Das kostet bei uns aber auch Gebühr:
Einzahlung auf ein fremdes Konto bei uns: 5,-EUR ( ausgenommen es ist ein Angehöriger, z.B. Sohn, Mutter usw )
Einzahlung auf fremdes KI: 10,-EUR.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.06.2004 09:09
Bei uns sind Ein-und Auszahlungen am Schalter gebührenfrei.
Nur Einzahlungen auf fremdes Konto außerhalb unserer Bank 7,00 EUR und Einzahlung auf fremdes Konto innrerhalb unserer Bank 3,00 EUR
mustermann
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.06.2004 11:59
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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.06.2004 12:06
Auch nicht schlecht...niedriger mtl. Grundpreis aber dann das Geld an anderen Stellen versuchen wieder reinzuholen.
 

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