Guten Morgen,
du benötigst auf alle Fälle noch die Satzung, zusätzlich zum VR-Auszug (so hat man das mir jedenfalls gelernt...).
Wenn sich der Verein dann noch von der KöSt befreien lassen will, benötigt er dann noch einen Freistellungsbescheid vom FA.Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan. |