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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Nachlass - Sparbrief- fällig in vier Jahren
 
little_angel197
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.06.2004 17:14
Hallo!
Was ist, wenn man einen Nachlassfall abwickelt, bei dem ein Sparbrief existiert, Restlaufzeit vier Jahre. Läuft der im Namen der Erben weiter oder lösen wir den auf?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.06.2004 09:01 - Geaendert am: 22.07.2004 20:46
Die Erben sind Rechtsnachfolger und haben die Verträge einzuhalten.
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.06.2004 09:11
Ja, das denke ich auch.
Uns wurde vor kurzem wieder mitgeteilt,
dass eine vorzeitige Auflösung NICHT möglich ist.

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

danispk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.07.2004 20:44
Die abgeschlossenen Verträge bleiben bestehen. Auf wen der Sparbrieg umgeschrieben wird, müssen sich die Erben einigen (evtl. Erbengemeinschaft). I.d.R. halten sich die Banken raus, wer was bekommt. Gibt nur Ärger ;-)
 

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