Hallo!
Was ist, wenn man einen Nachlassfall abwickelt, bei dem ein Sparbrief existiert, Restlaufzeit vier Jahre. Läuft der im Namen der Erben weiter oder lösen wir den auf?
Die abgeschlossenen Verträge bleiben bestehen. Auf wen der Sparbrieg umgeschrieben wird, müssen sich die Erben einigen (evtl. Erbengemeinschaft). I.d.R. halten sich die Banken raus, wer was bekommt. Gibt nur Ärger ;-)