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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Bankgeheimnis, bald weg?
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Idot
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.06.2004 15:26
Die bundesregierung will das Bankgeheimnis lockern, findet ihr das gut?
RDH
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.06.2004 15:29
Wenn man es noch mehr lockert, kann man es doch gleich abschaffen.

____________________________________________________________
Wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ... ein Blaulicht her!!

JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 15:31
Kommt drauf an wie locker es werden soll, ich finde es könnte gelockert werden um Straftätern schneller auf die Spur zu kommen, aber dann gibt es für andere Leute bestimmt auch benachteiligungen obwohl Sie nix gemacht haben.

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 17:10
Ja, ich find auch dass es gelockert werden soll.
Ich finde z.B. dass bei Straftätern bzw. Terroristen der Zugang zu Kontoinformationen erleichtert werden soll.

Es ist ja sowieso schon überflüssig, wenn z.B. bei einem Todesfall trotz Bankgeheimnis alle (bzw. die über 1200 €) Kontostände an die Erbschaftssteuerstelle gemeldet werden.
Wo ist da bitte das Bankgeheimnis?

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.06.2004 22:41
Nicht nur Terroristen, auch Schwarzarbeitern!


Es gibt soviele Kunden die Sozialhilfe beziehen, und dann noch irgendo arbeiten.

Ist keine schlechte Idee, im Ganzen.

Denke das man das aber auch wirklich NUR auf Verdachtsfälle beschränken sollte.
Idot
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.06.2004 10:58
ich finde aber, eine Lockerung an sich würde nicht viel bringen! Jede bank ist auf Mitarbeiter abbau fixiert und wenn man dan eine Überwachung bzw. Meldung einführen würde, für die die Sozialhilfe beziehen, das würde wieder erhebliche kosten verursachen!
Maga
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.06.2004 14:40
Ich finde, dass das Bankgeheimnis zu streng ist, denn wie ihr schon sagt, in manchen Fällen sollte es doch lieber lockerer sein. Es wäre besser, wenn ein Kunde eine "Beurteilung" machen müsste und anhand dieses Tests würde dann entschieden werden ob bei ihm das volle Bankgeheimnis greift oder ob es teilweise gelockert werden sollte.
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.06.2004 15:00
Leute, ein Bankgeheimnis gibt es schon lange nicht mehr in Deutschland.
Beispiele:
Arbeitsämter erfragen bei Arbeitslosigkeit Guthaben.
Banken müssen Guthaben Verstorbener an Finanzämter melden.
Die Ausschöpfung des gestellten Freistellungsauftrags wird durch die Banken gemeldet.
Es gibt eine Datenbank, in die alle Banken melden müssen, wer wo was für Konten hat.
und und und...
Ausserdem ist das wirklich nirgendwo in einem Gesetzestext (anders als in der Schweiz) verankert.
Idot
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.06.2004 15:05
drum will man es ja lockern! Man will es im Gesetz festlegen, und das wird wesentlich lockerer sein, als es jede bank derzeit handhabt.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.06.2004 16:07
Wenn man den §30a AO äher betrachtet erkennt man, dass steuerlich gesehen überhaupt kein Bankgeheimnis (bis auf Abs.3) existiert. Demnach sind die Auswirkungen einer möglichen sogenannten Lockerung sehr gering,

Faktisch wiegt das Bundesdatenschutzgesetz weitaus schwerer als das Bankgeheimnis und verhindert zum größten teil die Weitergabe von relevanten Daten an die Behörden.
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.06.2004 16:26
@Thotty:

Respekt, da hat einer Ahnung wovon er spricht.
Ich hätte es selber kaum besser formulieren können.

Recht haste

Flo
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2004 16:27
Quelle: http://focus.msn.de/finanzen/news/bankgeheimnis

Bankgeheimnis
Staat schnüffelt in den Konten
Bankgeheimnis adé – ab 2005 können Fiskus und Behörden jedes Konto ausspähen, auch ohne konkreten Anfangsverdacht. Und von den Daten profitieren auch andere Ämter.

Direkten Zugriff auf die Konten der Bürger hat heute schon die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ab dem 1.4.2005 gilt das auch für das Bundesamt für Finanzen (BfF).

Behördenvernetzung




Über eine Anfrage bei der BaFin erhalten die Daten bereits jetzt Ermittlungsbehörden, also ...



Polizei


Staatsanwaltschaft


Steuerfahndung


Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter


Strafgerichte



Ab 1.April 2005 kann über das Bundesamt für Finanzen jedes Finanzamt den Datenpool einsehen. Auch andere Behörden erhalten Einblick, insbesondere Leistungsbehörden wie ...




Arbeitsagentur


Sozialamt


Wohnungsamt


Familienkasse


Bafög-Amt


die für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Stellen


Gerichte


Was die Behörden erfahren




Seit Jahresbeginn muss jede Bank ihrem Kunden eine Aufstellung sämtlicher in einem Jahr angefallener Erträge und Spekulationsgewinne zusenden. Anfang 2005 werden diese Formulare erstmals mit den Angaben für 2004 verschickt. Der Bürger muss diese Aufstellung auf Anfrage ans Finanzamt weiterleiten, da er zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Wichtig: Das Finanzamt kann bei der Bank auch unmittelbar umfangreichere Auskünfte einholen, Leistungsbehörden haben diese Möglichkeit nicht. Da die Ämter ihre Erkenntnisse jedoch untereinander austauschen, kommen auch Sozialamt, Bafög-Stelle oder andere Stellen an die Kontostände.

Eine Kontenabfrage erfasst nicht grundsätzlich auch Guthaben bei ausländischen Banken. Wer allerdings von einem Konto bei einer deutschen Bank Geld auf ein nicht deklariertes ausländisches überwiesen hat, muss zittern: Jeder elektronische Transfer wird in den Unterlagen festgehalten und hinterlässt damit Spuren. Über Kontenabfrage und weitere Ermittlungen bleiben dem Fiskus auch solche Transaktionen daher nicht verborgen.


15 000 Euro legal über die Grenze




Wer Schwarzgeld bar über die Grenze schafft, riskiert Entdeckung. Der Zoll meldet den Steuerbehörden, wenn er mehr als 15 000 Euro Bargeld gefunden hat. Bei Postsendungen aus der Schweiz oder Liechtenstein nach Deutschland dürfen die Beamten außerdem Stichproben durchführen.

Auslandskonten und Quellensteuer




Die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Belgien haben sich entschieden, statt Kontrollmitteilungen an die Heimatbehörden des ausländischen Bankkunden zu verschicken lieber Quellensteuer von ihm zu erheben. Das strikte Schweizer Bankgeheimnis bleibt erhalten, und auch die Österreicher und Luxemburger geben sich gegenüber dem deutschen Fiskus zugeknöpft. Während die meisten anderen EU-Länder ab 2005 automatisch Kontrollmitteilungen über verschwiegene Zinseinnahmen an Hans Eichel schicken.

Luxemburg, Österreich und Belgien wollten ihr Bankgeheimnis nur kippen, wenn auch die Drittländer wie die Schweiz ihre Diskretion komplett aufgeben würden. Und davon kann keine Rede sein.

Das Abkommen sieht folgendes vor: Das Geld-Gastland (Österreich, Schweiz, Belgien, Luxemburg) behält von den Zinserträgen eines ausländischen Anlegers



ab 2005 15 Prozent


ab 2008 25 Prozent


ab 2011 35 Prozent



Drei Viertel dieser Steuer führen die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Belgien an das Heimatland des Anlegers ab.

Die genannten Länder führen die Quellensteuer anonym an den ausländischen Fiskus ab. Name oder Kontonummer des Anlegers tauchen nicht auf. Am EU-weiten Informationsaustausch über ausländische Konten beteiligt sich zumindest die Schweiz nicht.

Ermittelt ein ausländischer Staat gegen einen seiner Bürger wegen Steuerhinterziehung, leistet die Schweiz keine Rechtshilfe. Sie erteilt keine Auskünfte. Grund: Hinterziehung ist in der Schweiz nur eine Ordnungswidrigkeit. Nur bei Steuerbetrug oder bei Hinterziehung indirekter Steuern unterstützt sie ausländische Ermittlungen

Für den obersten Buchhalter der Nation, Hans Eichel, ist endlich ein Traum in Erfüllung gegangen: Er darf ganz legal die Bankkonten der Bundesbürger ausspähen. Das Recht dazu gibt ihm das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Ab April 2005 können nicht nur Steuerfahnder, sondern ganz „normale“ Finanzbeamte die Bankkonten der Bundesbürger ausspähen. Und neben der Finanzverwaltung sollen auch Arbeits-, Sozial- und andere Ämter Zugriff auf die diskreten Daten erhalten. Viele Bürger ahnen noch nicht, was da auf sie zukommt.
****************************************************************

Wird das wirklich so so einfach für die Ämter sein, sich nach bestimmten Konten zu erkundigen, wenn nicht mal ein KONKRETER Verdachtsfall vorliegt?!?!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2004 16:30
Ich find das eh ein bisschen übertrieben,
ich betrachte es immer aus der Sicht des Kunden

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2004 16:31
Ich meine für Polizei und Gerichte ist es sehr sinnvoll aber warum der Rest??
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2004 16:42
finde es nicht doof, aber...wenn das wirklich so ablaufen soll, wie in dem focus artikel... dann ist es echt "sch..."

Wenigstens, müsste man doch einen gewissen verdacht haben!

So könnte doch jeder ankommen, und infos verlangen..

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2004 17:37
Die Gefahr die besteht ist, dass mit dem Argument "Terrorismus" Grundrechte beschnitten werden. Sicher ist das Bankgeheimnis kein Grund- oder gar Menschrecht, aber dennoch Bestandteil unserer Marktwirtschaft. Mit anderen Worten: Der Staat muss nicht alles über seine Bürger wissen.

Auf der anderen Seite muss man sich fragen, wie der Staat ansonsten kontrollieren kann?

Konsequenz einer derartigen Lockerung wäre mit Sicherheit ein Mittelabfluss, da viele dann ihren Sparstrumpf unter der Matraze reaktivieren.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Beaker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2004 21:18
Ist es nicht so, daß der §24c im GWG(?) so abgeändet wurde, daß das FA Konten abfragen kann, ohne daß dies der Kunde mitkriegt?
Da muß jedes KI eine "Liste" führen, auf die dann extern zugegriffen werden kann.

Also besteht das Bankgeheimnis ja eh nur noch bedingt. Oder???

Wer weiß, ob die Erde nicht die Hölle eines anderen Planeten ist?

moehnchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2004 11:37
Wie war das noch in Zeiten von Big Brother, man will den durchsichtigen Bürger verhindern? (Von wegen überall hängen Kameras und so) Tja aber durch die Lockerung unterstützt man es nur noch. Tja aber in Zukunft wirds wohl doch so kommen
AH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2004 12:05
lockerung des bankgeheimnisses hin oder her. das is ja nicht wirklich unser problem, wenn weitere behörden konnten einsehen können und dass wegen "terrorismus" grundrechte beschnitten werden kommt auch nicht aus dem nichts. aber eins überseht ihr: schon jetzt fangen kunden an, ihr geld von den banken abzuziehen, weil hartz 4 anfang ‘05 kommt.
de facto sieht es so aus, dass viele leute (v.a. sozialhilfeempfänger) ihre konten bis auf ein niedrig gehaltenes giro-konto auflösen werden, ein schließfach anlegen werden und dort geld deponieren werden. für sie sind 2% zinsen oder so es nicht wert, hunderte oder tausende euro an den staat "zu verlieren". wenn dann ein schließfach noch mit 40.000 oder so versichert ist, machen die unter umständen noch ein geschäft damit.

das problem ist folglich nicht, dass die banken einen höheren personalaufwand haben werden, sondern das noch mehr kunden ihr geld abziehen werden, weil sie nicht wollen, dass diese oder jene behörde ihr konto einsehen kann. viele wissen ja auch noch nichtmal was die schufa ist, also kann man nur hoffen, dass das thema bankgeheimnis in der öffentlichkeit nicht breitgetreten wird.
MalcolmX
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.10.2004 10:42
Find das ganze eigentlich ziemlich beschissen, da der Staat ohne Grund in deine Konten einsehen kann. Außerdem werden wir immer mehr zu nem Kontrollstaat und das die ganzen Behörden einsehen dürfen versetzt uns doch irgendwie in die Stasi Zeit zurück, wo Bürger Bürger bespitzelten. jetzt macht das halt gleich der Staat.

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