EHZ- was heißt Anschaffungswert???????????? |
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Verfasst am: 03.06.2004 11:41 |
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hi, habe gerade einen fall auf meinem schreibtisch.
ich müsste nun heruasfinden, ob bei der eigenheimzulage die bemessungsgrundlage der kaufpreis eines objektes ist oder der anschaffungswert.
dabei hätte ich auch noch gerne gewußt, was man unter dem anschaffungswert versteht!!!
merci,
jens |
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Verfasst am: 03.06.2004 11:50 |
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Der Kaufpreis laut Kaufvertrag ist die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage.
Viel Spaß beim Rechnen!! |
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Verfasst am: 03.06.2004 12:35 |
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@ Sunny
Mh bin mir zwar nicht ganz sicher, aber da sich der Kaufpreis von den Anschaffungskosten unterscheiden kann, werden die kompletten Anschaffungskosten zur Bemessungsgrundlage angesetzt, d.h. alle Kosten die zum Erwerb der Immobilie neben dem KP anfallen, werden hinzugerechnet(Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten, Maklergebühr etc.) |
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Verfasst am: 03.06.2004 13:33 |
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@vorredner:
so sehe ich das auch, cool!danke
... aber die ganze sache ist jetzt passé, da ich unlängst meine prüfungsergebnisse auf meinem schreibtisch liegen habe und nicht mehr in der lage bin zu arbeiten!!!!!!!*freu* |
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