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Lastschriftvereinbarungen auch mit Minderjährigen?
 
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.06.2004 14:02
Hallo Leute,

habe mal eine praxisbezogene Frage:

Kann man eine "Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift" (so heißt das bei uns) auch mit Minderjährigen machen?

Ich finde da keinen Hinderungsgrund. Oder doch?

mfg

cdj

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

kukuk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.06.2004 14:10
Nein, das geht nicht, da der Zempf in dem Falle der minderjährige ja über das geld verfügen kann!! Aber das geld kann innerhalb von 6 wochen noch zurückgefordert werden bzw. widersprochen werden.
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 08:31
Meinst du damit, weil der somit ins Soll kommen kann?
Das gleiche Problem gibts ja bei Volljährigen ja auch.
Aber lass uns hier von einem Minderjährigen mit einem monatlichen Gehaltseingang von ca. 550 € ausgehen.
Was dann?
Wieso soll ich diesem Kunden keine Lastschriftvereinbarung schließen können?

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
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kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.06.2004 08:39
Hi!
das ist eine echt gute frage.wenn man einem minderjährigen eine karte ausstellt dann kann er ja auch nicht mit dieser bezahlen,da keien ersatzauthorisierung drin ist....ich denke,dass man dazu volljährig sein muss....falls es doch geht und er hätte kein guthaben,dann geht die lastschrift halt wieder zurück...wenn er kein limit im konto hat, kann er ja nicht überziehen(zumindest offiziel).

was wollte der kunde denn einziehen lassen?Telefon?

ist echt ne interessante frage!!
Julchen84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.06.2004 08:48
Hallo!
Mal ganz abgesehen davon, ob und wie es gesetzlich
geregelt ist. Ich hab da meine Bedenken.
Viele Jugendliche haben ihr Konto ja so schon nicht im Griff
und ich denke dadurch würde es zu noch höheren
Überziehungen kommen!
Ich weiß ja wie es bei mir ist.
Die Handyrechnung wird halt abgebucht und
es ist einem gar nicht so bewusst wieviel
Geld auf diese Weise abgeht!
Also, ich finde es bedenklich!!

Liebe Grüße Julchen
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 08:49
@ kiwi

Hallo,

danke für die Antwort. Das was du meinst ist jetzt dass unser Kunde der Zahlungspflichtige ist.
Diese Möglichkeit funktioniert natürlich schon, da ich selbst früher meine Handyrechnung einziehen habe lassen.
Nein, aber ich meine jetzt die Möglichkeit, dass unser Kunde der Zahlungsempfänger ist, d.h. dass der Minderjährige bei mir eine Lastschrift EINREICHT, um von jemandem anderen Geld abzubuchen.

Wer kann mir da draußen sagen, ob das möglich ist oder nicht?

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kukuk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.06.2004 08:53
Gesetzlich hab ich auch keine Ahnung!!! Aber bei uns wird das so geregelt das nur Kunden mit guter Bonität LAstschriften einziehen dürfen!! Und minderjährige dürfen das bei uns auf keinen Fall sowie Kunden mit schlechter Boni!!!
kiwi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.06.2004 08:55
achso!!also ich denke das geht auf jeden fall,wenn der zahlunmgspflichtige eine einzugsermächtigung unterschrieben hat,das hatten wir mal in der schule....
aber das ist eher unüblich, da lastschriften ja meist von juristischen personen und nicht von natürlichen praktiziert wird.

Vergib Deinen Feinden, vergiss aber nie Ihren Namen!

Schreibt mir fleißig Mails, ich schreib zurück*versprech_ohne_Finger_kreuzen*

crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 09:03
@kukuk

Ich hab schon alle unsere Kontounterlagen durchgesehen und auch auf dem Kontovertrag für minderjährige keine Einschränkungen des Geschäftsverkehrs mit der Bank gefunden.

Ist denn ein Minderjähriger Kunde automatisch ein bonitätsmäßig schlechter Kunde?!?

Ich seh das nicht so, denn wir haben minderjährige Kunden, die eigene Berater haben.

Und übrigens ist eine Lastschrift doch genau so ein Zahlungsmittel wie eine Überweisung und die darf ein Minderjähriger doch auch machen.
Ebenfalls sind die Voraussetzungen zum Einreichen von Lastschriften eine ausreichende Bonität und das Verhältnis der Lastschriften zur Bonität.

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crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.06.2004 09:13
@kiwi

genau das wollte ich wissen.
Natürlich ist es unüblich, aber möglich.

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Julchen84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.06.2004 10:00
Also, ich hab mal nachgefragt! Bei uns geht es grundsätzlich nicht!!
Und zwar aus diesem Grund:
Ein Minderjähriger reicht eine Lastschrift ein. Das Geld wird eingezogen
und er verfügt über den Betrag.
2 Wochen später geht die Lastschrift wegen Widerspruch zurück!!
Und dann???
Konto überzogen, womöglich keine regelmäßigen
Zahlungeingänge!!!
kukuk
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.06.2004 10:28
Sag ich doch!! das ist ja quasi ein Kredit von uns an den Kunden!!!
 

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