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Jugend- und Azubivertretung
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__spksk__
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2004 13:11
Hallo an alle!

Wie schauts denn bei euch mit der JAV im Betrieb aus?
Was dürfen die bei euch so machen bzw. was organisiert eure JAV alles?

Bei uns stehen momentan die Wahlen dazu an und mich würds interessieren wie es in anderen Betrieben läuft...

Viele Grüße

__spksk__
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 13:17
hi,
wir setzen uns eigentlich für jeden scheiss im pr ein

versuchen regelmäßig nen stammtisch mit den anderen zu machen um mögliche probleme in gemütlicher atmosphere zu besprechen oder halt einfach nur was zu trinken... leider kommen nie allzuviele, weil wir so verstreut sind über 3 städte.
partys gibts auch ab und an , nur muss man manche leute echt dahintragen...
Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.05.2004 14:04
Ist es bei euch eigentlich auch so, dass die Übernahme garantiert ist, wenn man in der JAV ist???

liebe Grüße Jenny

Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 14:18
@jenny

absolut nicht, schön wärs! ich glaube wir hätten in der jav mächtig zuwachs wenn das der fall wäre:)
hab das aber schon öfter gehört, weiß nicht wie die leute darauf kommen.

@spk

wir organisieren von azubifahrten in freizeitparks, parties, partywochenenden, vorabveranstalltungen, seminaren so ziemlich alles bis hin zur "betreuung" von "problemazubis", die treffen mit dem personalrat, begleitung von pilotprojekten usw. usf.....
engel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.05.2004 14:19 - Geaendert am: 25.05.2004 14:20
es ist gesetzlich geregelt, das die leute, die in der JAV sind übernommen werden müssen, finde ich persönlich bei der derzeitigen lage super scheiße, da ist dann nicht´s mehr mit gleiche chancen für alle(so ist es zumindest bei uns im betrieb)

und wirklich viel tun müssen die doch auch nicht.......

also UNGERECHTHEIT hoch drei!!!!

*CARPE DIEM*

Tigerle
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2004 14:41
Die JAV-Mietglieder sind während Ihrer Amtszeit unkünbar, weil sie dem Personalrat angehören, reicht also die Amtszeit über das Ausbildungsende hinaus, muss der Betrieb den Azubi mindestens befristet bis Ende Der Amtszeit in der JAV übernehmen! Des heißt aber nicht, dass die JAVler unbefristet übernommen werden müssen...

Der Betrieb kann auch einzelne Leute für die Wahlen sperren, die somit den Unkünbarkeits-Status nicht bekommen können!!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 14:45 - Geaendert am: 25.05.2004 14:51
"Ist es bei euch eigentlich auch so, dass die Übernahme garantiert ist, wenn man in der JAV ist???"

"Des heißt aber nicht, dass die JAVler unbefristet übernommen werden müssen..."

----------
Doch, das heisst es. JAV-Mitglieder müssen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Punkt. §78a Betriebsverfassungsgesetz.
----------

"Der Betrieb kann auch einzelne Leute für die Wahlen sperren, die somit den Unkünbarkeits-Status nicht bekommen können!! "

Habe ich ja noch nie gehört. Wer setzt sowas in die Welt? Hab leider mein Gesetzbüchlein nicht zur Hand. Zur Wahl kann sich jeder Stellen, der das 25. (?) Lebensjahr noch nicht beendet hat.
Jenny1984
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.05.2004 14:49
Also ich finde es auch so total scheiße, dass die aus der JAV bis dahin dann übernommen werden! Ich würde auch gerne in der JAV sein. Ich glaube nächstes Jahr sind da die Wahlen. Man hat aber doch kaum eine CHance dort beitreten zu können, da sich da alle nur aus dem einen Grund für bewerben!

Ich allerdings würde echt gerne die Interessen der Jugendlichen vertreten!
viele wollen da echt nur wegen der Übernahme rein!!

liebe Grüße Jenny

plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 15:08
nach lpvg was für sparkassen gilt , sind es meines wissens nach 2 jahre die man auf jedenfall bekommt, in der praxis wird aber ein unbefristetes verhältnis draus.

der arbeitgeber kann aber dagegen vorgehen, er muss jedoch beweisen, das es UNZUMUTBAR für ihn ist die person weiterzubeschäftigen
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 15:16
@engel

also, es ist nicht so, dass azubis die in der jav sind automatisch übernommen werden, das steht so weit ich weiß auch nicht im gesetz, es ist aber so, dass die azubis die in der jav sind und ihre prüfung bestehen einen gewissen kündigungsschutz genießen.
bei vertretern der jav greift dieser kündigungsschutz nur, wenn sie 1x im jahr an einer sitzung der jav mit dem personalrat teilnehmen.
__spksk__
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2004 15:29
Meines Wissens nach ist ein JAV-Mitglied 2 Jahre unkündbar, wenn das halt auf den Übernahmezeitraum fällt, ist man halt mitdabei!
Das mit dem unbefristeten Vertrag hab ich bis jetzt auch nicht gewusst ( habs grad nachgelesen...stimmt wirklich ;) )

Bei uns darf die JAV einmal im Quartal an Betreibsratsitzungen teilnehmen, allerdings ohne Stimmrecht!

Die bisherige JAV hat bis jetzt immer eine Stiftenkennenlernparty organisiert.. war immer witzig...
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 15:57
"Meines Wissens"
"Meines Erachtens"
"Vielleicht"

Jungens und Mädels :) Im BetrVG §78a stehts drin:


JAV´ler müssen unbefristet übernommen werden!

Keine 2 Jahre, keinen Monat, keine 5 Tage, sondern UNBEFRISTET mit großem "U" *haarerauf*
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 16:12
@deep-blue
es gibt unterschiedliche gesetzte ... betriebsG und LPVG (LANDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ) welches für die sparkassen als öffentl. institutionen da ist.

wohl nicht aufgepasst in der schule,
und irgendwo für muss ich doch jav sein ...
__spksk__
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2004 16:28
Dann bin ich also doch nicht so blöd...
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 16:49 - Geaendert am: 25.05.2004 16:53
JAV ist kein Thema in der Berufsschule.

Da ich in einer Bank tätig war und als JAV-Mitglied übernommen werden musste, habe ich noch nichts vom LPVG gehört.

Habe eben mal im Netz gesucht aber nix zur Übernahme von JAV´lern im LPVG gefunden. (Da scheint es auch für jedes Land ein eigenes zu geben).
Aber folgenden interessanten Link, wo man die Gesetze nachlesen kann.

http://www.jav-koeln.de
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 16:51
Hi,

kann man sich für eine Stelle in der JVA bewerben oder wie läuft das ab....??
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 16:54
Du musst dich zur Wahl aufstellen lassen :)
MandyN
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 16:55
@börsenguru: ach, weißt du, in die jva kommst du ganz einfach, brauchst nur mal eine bank zu überfallen oder so ;-)
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 18:48
http://www.jav-online.de/

natürlich gibt es das lpvg für jedes land, deshalb auch "LANDESpvg" ;)
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2004 19:13
Schlaumeier :-P

Wer denkt schon an die "Sparkass´ler" (sind doch eh in der Minderheit), wenns um eine Frage bei Bankazubis.de geht. :-)
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