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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Arbeitnehmersparzulage
 
asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2004 09:39
Hi.
habt ihr alle schon (diejenigen,die einen Bausparvertrag haben) die Arbeitnehmersparzulage für 2003 beantragt?
ich war bis jetzt immer zu faul mir so einen wisch beim finanzamt zu holen.
kann mir jemand sagen,wie das genau funktioniert?

ziemlich peinliche frage als banker,ich weiß.

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pecunia non olet!

JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2004 09:52
Du bekommst von deinem Arbeitgeber, eine Bescheinigung über V`L die musst du mit der ersten Seite der Einkommenssteuererklärung( gibts im Internet musst mal auf google suchen) zum Finanzamt schicken, aber keine Panik, dazu hast du 2 jahre Zeit!

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2004 09:57
wann bekomm ich die bescheinung von meinem arbeitgeber?muß ich die beantragen,oder bekomm ich die automatisch irgenwann?
asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2004 09:58
muß ich die bescheinigung vom arbeitgeber beantragen,oder bekomm ich die automatisch irgendwann,und wenn ja.Wann?

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pecunia non olet!

asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2004 09:59
jetzt hab ich ja glatt 2 mal dasselbe gefragt. sorry.
hab gedacht das erste mal hats nicht geklappt.

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pecunia non olet!

RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.05.2004 10:16
That`s life!!!!!!!!!*g*

Ich glaube, dass der VL-Bausparer das Formular auch von seinem Bausparunternehmen zugeschickt bekommt.....
So war es bei mir zumindest!

Wenn nicht, dassn kannst du es dort auf jeden Fall kriegen!
Die LBS ermöglicht das zumindest!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2004 10:18
Du bekommst das automatisch zugeschickt, also ich hab meins zumindest schon und sonst wenns dir zu lange vorkommt, frag einfach mal nach!!!

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

blue_sunshine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.05.2004 10:35
Hat man dazu echt zwei Jahre Zeit? Ich hab gehört jetzt bis Ende Mai nur. Interessiert mich auch, da ich so einen Wisch auch noch nie ausgefüllt habe.
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.05.2004 11:09
ja echt 2 Jahre, wollte es auch erst nicht glauben!!!

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.05.2004 11:42
Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist vom Arbeitnehmer mit der Einkommensteuererklärung bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu stellen, indem er inn der Anlage N die Anzahl der VL- Bescheinigungen einträgt. Die Antragstellung hat spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksame Leistung angelegt wurde, zu erfolgen. Dabei hat er eine Bescheinigung des Anlageinstituts (Bausparkasse, Fondsgesellschaft) beizufügen. Sie enthält u. a. den Jahresbetrag der angelegten VL sowie das Ende der Sperrfrist.
asbach2000
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.05.2004 12:07
ihr habt recht.
von der Bausparkasse hab ich sowas bekommen.
beziehen sich die vl-leistungen,die ich angeb,auf ein Kalenderjahr,oder auf ein ganzes jahr,ab vertragsabschluss?

Danke schon mal

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pecunia non olet!

 

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