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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

AP 2004 Abbuchungsauftrag oder Einzugsermächtigungsverf
 
Captainplanet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.05.2004 18:52 - Geaendert am: 06.05.2004 18:54
Hallihallo!
Habt ihr auch im 1.Fall der AP 2004 für den Abbuchungsauftrag argumentiert? Ich jedenfalls ja, weil die gewerblichen Kunden vorher auf Rechnung gekauft haben und der Abbuchungsauftrag doch eher zwischen gewerblichen Kunden angewandt wird,oder? Nur so sind ja z.B. Zahlungen "gesichert"...Habe mich dann halt nur gewundert, dass der Kunde dann doch das andere Lastschriftverfahren genommen hat, entgegen meiner Empfehlung.:-) Was habt ihr geschrieben?
marcissimo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2004 18:59
ganz klar einzugsermächtigungsverfahren.
ich glaub es handelte sich da auch um nen baumarkt, oder? also das wär schon ziemlich viel verlangt vom kunden, verwaltungstechnisch, kostentechnisch und auch vertrauenstechnisch. Sprich es wäre einfach nicht durchsetzbar.
zOSh
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.05.2004 19:05
Ich empfand die Aufgabe so gestellt, dass der "Einzug mittels Einzugsermächtigung" gesucht ist. Ein Abbuchungsauftrag wäre m. E. für die "Kleckerbeträge" von ein paar Tausend € übertrieben. Ferner sind die Kosten für dieses Verfahren zu berücksichtigen.
Ich gehe aber davon aus, dass es von den angebrachten Argumenten abhängt und nicht vom Konsens der IHK; sonst wäre es kein "offener" Fall, oder?

Hoffe aber natürlich, mit meiner Lösung der IHK wohlwollend entgegengekommen zu sein *GG*

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Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan!
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Bankier
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2004 19:45
hallihallo Captain

also ich sage ganz klar JA zum Einzugsermächtigungsverfahren.....

aber easy....sind bestimmt nur 4 Punkte...oder so

mfg der Große Meister
Loretto22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2004 20:02
Es ging da aber laut Aufgabe um die gewerblichen Kunden, die auf Rechnung kaufen...

Also wohl doch eher Abbuchungsauftrag, oder???
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2004 20:14
laut musterlösung geht beides , musst dich halt nur für eins entscheiden und argumentieren,
ich hab einzugsermächtigungsverfahren genommen
Shabooboo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2004 21:00
Abbuchungsverfahren ist doch viel zu aufwendig. Der Baumarkt müßte jedesmal überprüfen, ob ein erteilter Abbuchungsauftrag vorliegt.

Ergo: Einzugermächtigungsverfahren!
Nenna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2004 21:26
Ich habe auch das Abbuchungsverfahren genommen, weil es sich meiner Meinung nach auch um einen gewrblichen Kunden handelt...
Also die mit mir zusammen geschr. haben haben auch ausser ein oder zwei Leute alle Abbuchungsverfahren genommen... Naja, mal sehen...
steFan
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2004 22:15
LAUT IHK MUSTERLÖSUNG SIND BEI ARTEN VON LASTSCHRIFT RICHTIG!

MAN MUSS SIE NUR RICHTIG BEGRÜNDEN!!!!!


MfG stefan
Loretto22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2004 22:20
Wo habt Ihr denn eure angebliche Musterlösung?

Könnt ihr die mal irgendwo reinstellen?
steFan
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.05.2004 22:26
Mir wurde Sie nur nach der Prüfung gezeigt. Und da hab ich gesehen das beide richtig sind.

#eintracht-frankfurt @ qnet =)

Bunny
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.05.2004 22:28
Hallo!
Ich glaub ich hab in BBL konventionell kaum Punkte..hab irgendwie von POZ und EC-Cash was geschrieben. und nix von Lastschrift und Abbuchungsverfahren..toll hab bestimmt BBL insgesamt nur 35-40 Punkte.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2004 22:40
hab die musterlösung aufm schulhof gefunden, kann die morgen mal abtippen auf der arbeit ...

@stefan danke für das zitat .-.. ;)
Captainplanet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2004 12:27
Sehr gut, danke für die Antworten! Auf jeden Fall bin ich auf das Abbuchungsverfahren gekommen, weil es um die gewerblichen Kunden ging, die sonst auf Rechnung zahlen. Und zwischen gewerblichen Kunden ist es sinnvoller mit Abbuchungsauftrag, weil die Beträge nicht zurückgehen können und so besser kalkuliert werden kann. Außerdem beruhen diese Zahlungen auf Vertrauen...und das läuft meistens nur zwischen Geschäftskunden. So jedenfalls habe ich meine Empfehlung begründet. Aber wenn beides richtig ist natürlich umso besser...Gruß vom Captain!
miri
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2004 18:31
ich habe das so verstanden das man auch mit ec karte zahlen könnte aber ohne zahlungsgarantie!

was meint ihr? halb richtig oder komlplett die ganze aufgabe versaut??

bitte antwortet mal!
Captainplanet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2004 18:34
Hmm...also in der Musterlösung steht nichts von Kartenzahlung, aber vielleicht hast du Glück und triffst auf einen guten Prüfer!
Biene_01
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.05.2004 18:36
Also ich habe die Musterlösungen auch schon. wenn ich es moegen an der Arbeit schaffe, scanne ich die mal ein. Hat noch jemend irgendeine Frage dazu, die ich gleich beantworten kann. Hab die Lösungen hier.
Captainplanet
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.05.2004 18:38
Die Musterlösungen und die Aufgaben dazu findet ihr im Internet unter:
http://www.grundmann-norderstedt.de/trainer2.htm
und
http://www.grundmann-norderstedt.de/t2awg10.htm
chichi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.05.2004 09:08
es ist egal, ob das eine oder das andere... hauptsache ihr habt es gut begründet.
habe das AV genommen und es war richtig, ne kollegin das andere und es war auch richtig.
also keine panik! ;-)
 

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