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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Hallo, Fragen zum Orderscheck!!!
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2004 14:44
Der Orderscheck wird von Geschäftskunden wegen der Sicherheit verwendet-->da, nur vom "Begünstigten" eingelöst werden darf und dieser durch sein Indossament die Scheckrechtliche Haftung übernimmt(heißt soviel der Begünstigte muss bei nicht einlösung,haften)Stimmt soweit meine Theorie????.
Indossiert jedoch der begünstigte mit einem Blankoindossament-->wird doch der Orderscheck zu einem Verrechnungsscheck, somit entgeht doch der Begünstigte seiner Haftungsfunktion???

>>>>Indossamentenkette<<<<<<<<<

Wird ein Orderscheck auf Huber Anton ausgestellt(Begünstigter), und Herr Huber gibt diesen Scheck an Meier weiter....
Herr Meier kommt zum Schalter und will, diesen Scheck einlösen.Wie muss der Scheck richtig indossiert werden.



Vielen Dank, wünsche noch ein schönes Wochenende
SunSpirit
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.05.2004 16:25
tach.

Zur Indossamentenkette:
Der Aussteller stellt den Scheck auf den Begünstigten aus, der kann den Scheck nur einlösen oder an einen Dritten weitergeben wenn er ein Indossament auf der Rückseite anbringt. (bei uns erfolt das i.d.R. mit Unterschrift und Adresse)
Bei weitergabe an einen Dritten unterschreibt der ursprüngliche Begünstigte und gibt den Scheck anden Dritten weiter, dieser vervollständigt die Indossamentenkette mit seiner Unterschrift.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2004 16:56
Hi,
wenn der Aussteller den Scheck weitergibt..
kann der der ihn bekommen hat 2 Sachen machen
- Blankoindossament, dann kann jeder weitere den einlösen - ohne noch mal zu unterschreiben!!
- Indossament mit Namen des Begünstigten, dann muss der der ihn erhalten hat persönlich (ggf mit Firma) unterschreiben! Hat aber wieder die Möglichkeit, dies blanko zu tun!
mfg
 

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