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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

mal wieder ein fall aus der praxis.....überweisung!
 
Sternchen1184
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 15:14
hallo,

auf einem konto geht am 28.04. per überweisung der betrag X ein. Die wertstellung ist jedoch der 29.04 ------ meine frage: wie kann das sein?

überlegung von mir: das geld war vielleicht schon einen tag früher da und wird jetzt erst ab dem 29.04. verzinst.

wie seht ihr das???
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:17
Da hast Du Dir die Frage doch schon selbst beantwortet. Der Betrag steht zwar am 28. schon auf dem Kontoauszug, Verfügungen sind jedoch erst ab 29. möglich und ab da wird auch der Zins gerechnet.
cb2frfx
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.04.2004 15:18
Wo hast du denn so ne Aufgabe her ??? Das ist mir jetzut auch rätselhaft. Bin auch gespannt auf die Vorschläge!!!
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:21
ist wie mit deinem gehalt, fällt der 15. auf einen sonntag ist das geld eigentlich freitag immer schon da, also am 13., valuta ist aber erst der 15.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:41
Bei uns haben die Leute auch schon ihr sozial gled heute bekommen aber wertmäßig erst per 30.
Erstens kann die Bank dann also erst ab dem 30. mit dem Geld arbeiten und verzinst wird es auch erst ab diesen Teitpunkt an.
Im endeffekt darf man dem Kunden das geld dann auch erst am 30. auszahlen.....
Sternchen1184
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 15:42
heute in der berufsschule hat mein kollege sich einen kontoauszug sich gezogen und bei ihm stand das so auf dem kto.-auszug. leider wussten noch nicht einmal die lehrer einen rat....

meine erklärung...war ja nur eine idee.
aber wieso sollte er dann erst per 29.04. über das geld verfügen können.... ist doch auf dem kto.auszug schon drauf und somit schon gebucht!?!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:45
Die Wertstellung ist aber erst am 29., also kann er auch dann erst verfügen.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:46
Es ist eigentlich mit einem Scheck e.V. zu vergleichen.
In der Zeit kann derjenige der das Geld überiwesen hat, das Geld direkt wieder zurück holen....nach dem Wertstellungstag bei einer Überweisung nicht mehr....es passiert ja öfters, dass zuviel Stütze gezahlt wird und dann direkt zurückgefordert wird....
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:52
Entscheidend ist hierbei das Valuta-Datum, denn erst ab diesem Tag wird das Geld erst verzinst!!!
In der Praxis häufig bei Gehaltszahlungen und Schecks!!!
Das Gehalt ist z.B. schon am 28.04.04 auf dem Konto als Valutadatum ist jedoch der 01.05.04 angegeben, das heißt falls auf dem Konto ein Sollstand besteht sind für die Zeit bis 01.05.04 Sollzinsen zu erntrichten!!!

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

Sternchen1184
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 15:53
und wieder einmal haben wir eine frage erfolgreich gelöst:o)

vielen dank für eure hilfe.... aber das musste ich geklärt haben*zwinker*
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 15:55
wird dir in der praxis noch öfter passieren das ein kunde zu dir ankommt:
(in miesem deutsch mit knoblauch geruch)
"mitnehmen,.....alles!"
und dann darfst du unserem türkischen mitbürger (nichts gegen türken, jetzt bloß net falsch verstehen!!!!!!!!!) das sein gehalt valutenmäßig noch nicht gutgeschrieben ist, noch eine überweisung in der nd ist aber noch nicht auf dem auszug steht, eine scheck ev drauf ist etc....
*gg*
immer wieder urkomisch
Klotz1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 16:01
um ehrlich zu sein, hab ich noch kein Stütze-Konto gesehen,kann sien, dass es da gewisse Bestimmungen gibt. Aber bei uns ist es so, wenn eine Überweisung schon gebucht ist, nur valutarisch einen Tag später, wir das Geld auszahlen, man kann es auch per GA abheben, oder weiter überweisen. Der Bank entsteht dadurch ja kein Risiko. Das Geld ist ja da, dass dadurch valutarisch Sollzinsen entstehen ist doch Sch**egal. Man sollte den Kunden vielleicht drauf hinweisen, aber es spielt doch eigentlich keine Rolle, oder? Bei Stütze macht das wahrscheinlich nicht mal nen Euro aus.
Ithieliell
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 16:02
So eine Art von Aufgabe kommt auch in den Schulbüchern vor. Da lautet dann die Frage warum die Kundin Sollzinsen zahlen soll, obwohl das Geld schon da ist. Die Lösung liegt da auch in der Wertstellung: Eher abgehoben als bereit gestellt

--------------------------------------------------
Geht oder geht nicht???????????
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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 16:03
Tja, wenn der Kunde das nicht versteht bzw. verstehen will einfach stehen lassen.
Von solchen Kunden haben wir genug. Und die, die sich darüber aufregen, sollen überhaupt froh sein, wenn sie überhaupt von uns was bekommen....
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 16:06
@börsenguru:

Es ist falsch, daß der Überweisende das Geld direkt wieder zurückholen kann. Überwiesen ist überwiesen. Die Rückbuchung funktioniert nur bei Lastschriften.
Laijo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2004 16:17
@florian....

Man kann auch Überweisungen zurückholen!

---> ÜBERWEISUNGSRÜCKRUF

Aber dies funktioniert nur solange es dem Kunden noch nicht gutgeschrieben ist. Und hier ist der Buchungstag entscheidend nicht die Valuta. D. h. solang es noch nicht auf dem Kontoauszug steht kann man es zurückholen.

------------------------
Do what you feel!

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 16:19
So ist es!
Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 16:22
In diesem Falle zählt die Valuta.....steh im Überweisungsgesetz drinn.
Und wenn der Kunde es trotzdem schon verfügt hatt, dann muß er eben gucken, wie er es zurück zahlt
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2004 16:38
Einmal auf dem Kontoauszug erschienen, kann die Überweisung nicht mehr zurückgebucht werden, unabhängig davon, ob der Empfänger Anspruch auf das Geld hat oder nicht.
 

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