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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Kündigungen
 
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 11:14
Hallo Leute,

Sagt mal, kann ein Arbeitgeber den Azubi kündigen, wenn er schlechte Noten in der Schule hat?

Oder kann er ihn abmahnen, wenn er diese Noten nicht vorsätzlich hinlegt?

Wenn ja, sind Vieren auch schon ein Grund zum abmahnen?

Wer weiß da genauer drüber Bescheid?

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 11:18
Bei uns ist schonmal jemand gekündigt wurden.
Diese Person hatte nur 4 und 5 auf den Zeugnissen.
Ihr wurde dann nahegelegt, doch Nachhilfeunterricht zu nehmen.
Als sie das nicht gemacht hatte, wurde ihr nahegelgt entweder selber zu kündigen oder sie würde gekündigt.
Zweiteres ist dann eingetreten.
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 11:22
UNd was ist, wenn man zwei Vieren hat und den Rest Zweien und Dreien?

Ist dann nicht so schlimm, oder?

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 11:33
Nö.
Hatte ich auch aufm Zeugniss.
Hat keinen interessiert.
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 11:38
Ja, aber bei uns im Betrieb ist es so, dass die einen bei Vieren zu sich holen in ein Gespräch!

Ich war schon letzten Block da, weil ich in den beiden Fächern jeweils eine Vier geschrieben hatte!

Aber jetzt ahb ich die sogar auf dem Zeugnis!?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 11:41
Man kann einem Azubi nicht wegen schlechter Noten kündigen. Fertig.
connectab
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 11:41
Bei uns müssen wir auch ab einer 4 mit der Personalabteilung sprechen, aber schlimm ist das nicht.

MfG
_______________________________
connectab - connect everything!
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Geniesse jeden deiner Beiträge, er könnte hier plötzlich gelöscht werden!

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 11:48
Natürlcih kann man einen Azubi wegen schlechter Noten kündigen.
Es ist sogar rechtens. Meine Freundin ist gelernte Rechtsanwaltsgehilfin..und die sagt auch dass es geht.
Wenn der Arbeitgeber merkt, dass der abschluß gefärdet ist, kann er kündigen.
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 12:09
Aber eigentlich wäre es schwachsinnig dem azubi zu kündigen, wo der betrieb schon soviel geld reingesteckt hat!

da würde ich als arbeitgeber das geld nicht einfach wegwerfen und den azubi trotzdem versuchen lassen.......

naja....so schlecht bin ich ja auch nicht!

kann ja noch alles kommen, weil es gerade das erste zeugnis war und ich mich erst noch an die multiplechoice aufgaben gewöhnen muss.....

da gilt ja das prinzip.....falsches kreuz gesetzt=man kann es nicht!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 12:13
Mut zur Lücke
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 12:46
Stimmt........aber thx für die infos!!!!!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 12:49
Einem Mitazubi von mir gings mal so,...danach waren wir alle schlauer. ihm wurde nahegelegt zu kündigen weil er kunden wissentlich falsche infomationen gab.
du kannst für schlechte noten keine abmahnung bekommen, das einzige was passieren kann ist das sie dich nicht übernehmen und dir während deiner ausbildung ziemlich oft den kopf waschen. das ist bei uns jedenfalls so.

abmahnung gibt es z.b. für klauen, brandstiftung, grobes fehlverhalten vor kunden etc...

--------------------------------------------------
Fordere wenig von dir selbst
und erwarte wenig von anderen.
So wird dir Ärger erspart bleiben.
--------------------------------------------------
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 12:50
"Fehlerhafte Leistungen des Azubis gehören in der Regel zum Risiko des Ausbilders. Auch schlechte Leistungen in der Berufsschule berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch das Durchfallen durch die Zwischenprüfung ist kein Kündigungsgrund. Der Ausbilder muss zusammen mit der Berufsschule versuchen, den Azubi zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben anzuhalten. Nur wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben, und keine Aussicht auf Erreichung des Ausbildungsziels besteht, ist die Kündigung zulässig. "

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ1081595941013083591/doc.html?setunid=doc19023A.html

Also muss der Azubi wirklich grottenschlecht sein..und da reicht keine 4 aus...
Nanne82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.04.2004 12:55
ein Azubi kann nicht auf Grund schlechter Noten gekündigt werden, das ist eigenes Risiko! und außerdem kein trifftiger Grund! Das erledigt sich von selbst in der Prüfung dann
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 12:55
Danke Danke Danke...........und noch tausendmal DANKE!!!!!

Jetzt bin ich erleichtert!
Da hab ich nämlich ein wenig Angst vor, weil man das immer öfter hört und weil ich schon einmal wegen geschreibenen Vieren zum Gespräch gebeten wurde!!!!!!!!!!

Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!!

Klotz1982
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 16:11
das Einfachste wäre doch gute Noten zu schreiben, oder? Dann bräuchte man sich über diese Sachen keine Gedanken machen.
Also nutz die Zeit sinnvoller, als hier die Foren zu füttern und lern!
RWO
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.04.2004 16:16
falls du richtig gelesen hast liegt es bei mir nicht am lerne sondern an den multiple choice aufgaben.........

zufälligerweise sind meine mündlichen noten ausgesprochen gut!

harmoniert wohl nicht so ganz zu deiner aussage oder!?
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2004 16:19
jaaaaaaa,...

eine schlammschlacht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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stellst du einen mann an die spitze,
mag er sein, was er will,
jurist oder techniker,
bewährt er sich,
so ist er ein kaufmann
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