Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 43
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Grundschuld
 
kuecken
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2004 14:37
Muß eine Ausarbeitung zur GS machen, finde aber null Material. Hat von euch jemand eine Idee?
Schneckal
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2004 14:43
Also ein guter Tipp ist immer das Lexikon hier bei Bankazubi oder in den Lehrbücher wie z.B Bankbetriebslehre von Grill-Percynzski.

*********Das Leben ist kurz. Genieße es.**********

kuecken
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2004 16:29
Im Grill steht leider nicht wirklich viel drin zu dem Thema. Und wo in aller Welt find ich hier das Lexikon?
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2004 16:39
Gehe hier auf der Seite auf Fachwissen, dann auf Bankbetriebslehre, und dann auf Baufinanzierung!!!
Dort erfährst Du so ziemlich alles wissenswerte über das Thema!!!
Das Lexikon welches Du auch unter Fachwissen findest bringt Dir hier nicht viel!!!
Hoffe ich konnte Dir helfen!!!
Schönen Abend vom

Ironbuegeleisen

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2004 20:17
Sehr viele Informationen findet man unter:
http://sicherungsgrundschuld.de/Grundschuld-Uebersichten/Grundschuld-B-Grundsschuld.htm
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.10.2004 20:10
Wichtig bei Sicherungsgrundschuld ist die Zweckerklärung bzw. die Sicherungsbarede.
Die Sicherungsabrede stellt die Verbindung zwischen der Grundschuld und der gesicherten Forderung her. Sie bestimmt, dass das Schicksal der Grundschuld von einer Forderung abhängig sein soll, weil sie diese sichern soll.
Als weite Sicherungsabrede bezeichnet man eine Vereinbarung, die bestimmt, dass eine sicherungshalber hingegebene Grundschuld für "alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche" des Gläubigers "aus der Geschäftsverbindung" mit dem Schuldner haftet.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.10.2004 08:23 - Geaendert am: 22.10.2004 08:24
@Herrmann: Sorry das ich widerspreche, aber ich für meinen Teil finde es noch wichtiger bei der Grundschuld eine Vorfeststellung hinsichtlich vorangehender Rangstellen zu tätigen.

Wenn wir an 2., 3. oder 4. Stelle sind, nützt uns die Sicherungsabrede auch nicht mehr viel.

Mit einer Grundschuld kann man dann herzlich wenig anfangen, setzen wir noch einen drauf und sagen, der Kunde hat noch ein paar Pflichten eingetragen, for exampel Leibgedinge---->Kopfschuss, dann kann man es vergessen.


Ist jetzt rein Praxisbezogen auf die Kreditgewährung.

Da muss er schon einen hervorragenden Kapitaldienst und eine gute Geschäftsverbindung (sowie keine Negativmerkmale) aufweisen, Blankoanteile sind nicht gern gesehen (verständlicherweise *G*)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.10.2004 10:02
Natürlich ist der Rang wichtig. Nur der lässt sich nicht ohne Weiteres ändern.
Aber: Ohne Sicherungsabrede haben Sie vor Gericht Probleme.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.10.2004 10:06
Ohne weiteres leider nicht. Im Normalfall lassen wir uns dann vom Kunden seine Verhältnisse offenlegen, sehen nach ob noch Engagement bei anderen Kreditinstituten vorhanden ist und sehen das Grundbuch ein. Ist eine uns im Rang übergeordnete GoB oder BG kassieren wir die via Treuhandauftrag ein.

Und ohne Sicherungsabrede gibt es sowieso keinen Vertrag als auch daraus resultierend keine Darlehensausreichung bzw Avalrahmensgewährung
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.10.2004 14:01
Anstelle einer Neueintragungen werden die Rückgewährsansprüche der vorhandenen Grundschulden abgetreten und eine neue Zweckerklärung erstellt.
Das ist in Ordnung.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse