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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Pauschale für Sonderausgaben
 
Quaggy
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 09:17
wie he und je am pauken, nu habsch wieder ein andres problem, wie is der Kostensatz für Sonderausgaben beim Einkommen? Stimmt 36 € für einzelveranlagung und 72 für Zusammenveranlagung oder hat sich des geändert?

Sarah
SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 11:13
Morgen.

Also, wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg bin, gibt es keine Pauschalsätze für Sonderausgaben.

Es gibt einen Pauschalsatz der Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 1044,-- € ja Arbeitnehmer.

Bein Punkt Sonderausgaben unterscheidet man zwischen unbeschränkt und beschränkt Abzugsfähigen Sonderausgaben.
Unbeschränkt Abzugsfähige Sonderausgaben sind:
- Kirchensteuer
- Steuerberaterkosten
Sie können ohne Abzug abgezogen werden.

Beschränkt Abzugsfähige Sonderausgaben sind:
- Beiträge zur zertifizierten Altersvorsorge
- Versicherungsbeiträge z.b. priv. KV
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers.

Die Summe dieser SA werden dann mit dem:
- Vorwegabzug 3068 € minus 16 % des Bruttolohns
- Grundhöchstbetrag 1334 €
- Hälftiger Höchstbetrag 667 € ( 50 % der Restliche SA max.)
Doppelte Beträge bei gemeinsam veranlagten
verrechnet. Die Summe daraus vermindert dann das zu versteuernde EK.

Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2004 11:43
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde im Rahmen der Steuerreform von 1044 € auf 920 € reduziert!

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Don´t worry, be happy!

SWAT
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 11:59
@ Gummibaerchen

Vielen Dank für den Hinweis

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2004 20:21
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € gewährt.
 

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