Mängelgewährleistung die 3. |
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Verfasst am: 26.03.2004 19:07 |
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Was ist jetzt mit Mängelgewährleistung gemeint?
_Vertragserfüllung? oder z. B. Schadensersatz wenn etwas z. B. gebautes... später mal (innerhalb der Gewährleistungsfrist??) kaputt geht??? |
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Verfasst am: 26.03.2004 19:25 |
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Liegt ein zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist
der Käufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise eine Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. |
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