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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Wie kann man Mitglied beim Personalrat werden?
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SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 09:59
Guten Morgen @ all!


Mich würde mal interressieren, wie man und vor allem wann man Mitglied beim Personalrat werden kann.

Ist es auch möglich als Azubi im Personalrat reinzukommen,
oder ist dies nur für feste Mitarbeiter möglich?

Und wenn man dafür irgendwelche Vorrausetzungen erfüllen muss,
welche das sind.


Wünsche einen schönen Arbeitstag.

Grüße spkazubi
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 10:09
als azubi kannst du nur in die jav gewählt werden!!!

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen

TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 10:11
als azubi ist es warscheinlicher das du in die JAV, jugend und auszubildenen vertretung kommst.
die wird alle zwei jahre gewählt.
aufstellen lassen kann sich jeder und jeder junge angestellte bis 25 kann dann wählen.
die JAV hat ein informationsrecht beim personalrat und darf auch einen vertreter zu den personalratssitzungen schicken.
auch dürfen sie in bestimmten fällen mitbestimmen.
hauptsächlich is die JAV das sprachrohr und das organisations organ.

in den personalrat wird man auch gewähtl. man kann sich aufstellen lassen und anschliessend wird ein wahlverezichnis rausgegeben......dann wird ganz normal per briefwahl oder so gewählt

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 10:27 - Geaendert am: 24.03.2004 10:28
also:

wählbar ist gem. §11 abs. 1 jeder wahlberechtigte, der seit 6 monaten in der dienststelle beschäftigt ist.

Besteht die dienststelle weniger als ein jahr, so ist gemäß §12 LPVG die mindestbeschäftigung von 6 monaten nicht erforderlich.

wählbar zum personalrat sind auch mitglieder der wahlvostände, amtierende jugend- u. auszubildendenvertreter, sowie die schwerbehinderten-vertretungen.

NICHT wählbar sind:

- wahlberechtigte die wöchentlich weniger als 2/5 der regelmäßigen arbeitszeit beschäftigt sind.
- als dienststellenleiter, als sein ständiger vertreter sowie als leiter der für personalangelegenheiten zuständigen abteilung.
- die fähigkeit, rechte aus öffentlich wahlen zu erlangen, infolge richterspruchs nicht besitzen(betreuung).
- am Wahltag seit mehr als 6 monatenunter wegfall der dienstbezüge beurlaubt sind.


ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
DERbanker
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 10:35
"NICHT wählbar sind:

- die fähigkeit, rechte aus öffentlich wahlen zu erlangen, infolge richterspruchs nicht besitzen(betreuung)."


also könnte ich ohne die deutsche Staatsbürgerschaft nicht weiter kommen oder???

Habe das recht an den Kommunalwahlen mitzuwirken,

jedoch nicht bei den Bundestagswahlen.

LG spkazubi
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 10:39
oh mann sind das krasse antworten....alles schon gehört.
ausser das mit den bundes bzw kommunalwahlen

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 10:46 - Geaendert am: 24.03.2004 10:46
ich glaube nicht das die staatsbürgerschaft davon abhängt ob du dich wählen lassen kannst.
das ist ja was völlig anderes als bundestagswahlen. die bank hat doch nichts mit "politik" zu tun.
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 10:53
richtig ich denk auch nicht das du aufgrund deiner staatsbürgerschaft nicht in den personalrat kannst. wäre ja fast schon diskriminierung im betrieb....

aber in deiner situation ist eh die JAV eher das was du anstreben solltest.....

------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 11:29
Ich verstehe zwar alle punkte die unter " Nicht wählbar sind"
aufgelistet sind aber nicht den:

- die fähigkeit, rechte aus öffentlich wahlen zu erlangen, infolge richterspruchs nicht besitzen(betreuung)."

Wenn hier nicht die Bundestagswahlen gemeint sind, was dann?

Könntet ihr das vielleicht mal versuchen zu erklären?
Price
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 11:35
-wenn du nicht geschäftsfähig bist, kannst du nicht gewählt werden. Weil du nicht das recht besitzt Stimmen aus öftl. Wahlen zu erlangen...

(Verständl. ???)

--------------------------------------------------
"Träume nicht dein Leben,
Lebe deinen Traum"

TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 11:59
gut stimmt, das is bei bundestags bzw kommunalwahlen

aber nicht bei personalrats bzw JAV wahlen

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Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 12:08
Großes Danke an euch!


Liebe Grüße
spkazubi
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 12:21
Und zu Not kann man sich immer noch hoch schlafen;-)

-------------------------------------------------

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 12:26
@ Lupus:

Haben Leute nötig, die nichts in der Birne haben

und keinen anderen Weg finden.


Dir aber auf jeden Fall viel Glück dabei. :-)

MfG
spkazubi
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 12:54
Wenn man nicht geschäftsfähig ist, also auch keinen BEtriebsrat wählen kann - welche Firma beschäftigt einen geistig verwirrten?
Mit ausnahme der Behindertenwerkstätten natürlich.
Haben die eigentlich einen Betriebsrat?
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 12:55
naja bei männern is es etwas schlecht sich hochzuschlafen,. da die zahl der weiblichen führungskärfte noch ziemlich gering ist ;-)

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Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Prost und Servus

The Grosser

DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.03.2004 13:30
@Nadjeschda

ja bei denen gibt es auch so etwas. behindert ist ja nicht gleich behindert. in behindertenwerkstätten nennt sich das dann nur anders und da sind auch eltern bzw. vormünder vertreten.
TheGrosser
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 13:45
behindert is ja auch nicht gleich geistig verwirrt.
aber einer betriebsgrösse von 400 mitarbetiern ist es sogar vorgeschrieben behinderte zu beschäftigen.

aber ich denke nicht das die dann in den betriebsrat gewählt werden, wenn ich ehrlich bin. will keinen diskriminieren, kanns mir nur net vorstellen.
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2004 14:30
Wieso kannst du dir das denn nicht vorstellen???

nur weil derjeinige vielleicht eine Gehbehinderung haben soll?!?

Solange man noch vernünftig denken kann,
müsste das auch für diejenigen gelten, die eine Behinderung haben.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2004 20:10
Also bei uns sind Mitarbeiter im Betriebsrat, die auch der Schwerbehindertenvertretung anghören. Wäre ja auch wirklich schlimm, wenn nicht!!

Aber ich hab auch noch mal ne Frage..
- man braucht mind. 6 Monate Betriebszugehörigkeit um sich für die JAV Wahl aufstellen zu lassen
- bei 2 jährigen Ausbildungsverträgen hat man dann ja ggf als Azubi keine Chance sich wählen zu lassen
- was passiert denn, wenn durch einen Fehler jemand gewählt wurde, der die 6. Monate Voraussetzung nicht erfüllt hat??? (das war bei uns nämlich so) hat derjenige dann alle Rechte eines rechtmäßig gewählten JAV ´lers?????

Wäre toll, wenn jemand ne antwort wüsste!!!
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