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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Ein Fall aus der Praxis - Orderscheck
 
ReneJ
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.03.2004 17:16
Folgendes hat sich bei uns in der Praxis zugetragen:

Sabine hatte mal ein Konto bei uns, welches aber wegen Mehrfachpfändungen gekündigt wurde. Nun hat Sabine kein Konto mehr, bekommt aber monatlich 400 € in Form eines Orderschecks von ihrem Arbeitgeber.
Da dachte sich Sabine, ihren Scheck und ihre sonstigen Zahlungsverkehr über das Konto ihres Minderjährigen Sohnes abwickeln zu können, um so den Pfändungen aus dem Weg zu gehen. Dies ist uns aufgefallen, worauf wir ihrem Sohn Andre das Konto ebenfalls wegen Kontomißbrauch kündigten.
Nun dachte sich Sabine, da lasse ich den gesamten Zahlungsverkehr über das Konto ihres Mannes abwickeln. Das auf dem Konto der eingerichtete Dispo überhaupt nicht mehr gerechtfertigt ist und zurückgeführt werden müsste, Sabine mit der Karte ihres Mannes Geld abhebt, lassen wir mal unberücksichtigt.

Nun reicht sie ihre Orderschecks auf das Konto ihres Mannes Martin ein. (Sie ist Zeichnungsberechtigt)


Ist das rechtens?

(so umgeht sie schließlich weiter ihre Pfändungen)
Christian19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.03.2004 17:21
Nein ist nicht mehr rechtens.

Seit Anfang des Jahres ist ein Beschluss vom Gesetzgeber neu erschienen, der besagt, das Gutschriften nur Kontoinhaber erhalten dürfen.

Da Sabine ja nur bevollmächtigt ist, ist dies damit unzulässig.
Die Regelung wurde aus genau dem Grund eingeführt, weil oft die Konten der Ehepartner von Pfändungskunden genutzt wurden....
ReneJ
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.03.2004 17:31
Sehr schön. Jetzt brauch ich das nur noch irgendwo schriftlich.
Christian19
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.03.2004 17:40
also bei uns inner Bank, kam das schriftlich als Rundschreiben, mussten wir auch alle für unterschreiben

Man hat‘s nicht leicht, aber leicht hat‘s einen

sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.03.2004 17:54
Hallo..

ich weiß leider auch nicht wo das steht, vielleicht kann ich es aber morgen rausfinden!
Wir haben das im Vorbereitungskurs besprochen, endeutig ist aber, dass Gutschriften nur für den Kontoinhaber erfolgen dürfen!!!
Melde mich auf jeden Fall noch mal, wenn ich was rausfinden konnte.

Schönes Wochenende!!
AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.03.2004 18:49
Hi,

ein Orderscheck kann per Indossament weitergegeben werden. Demnach ist es rechtens, wenn Sabine den durch sie selbst indossierten Scheck auf das Konto ihres Mannes einreicht.

Bitte nicht mit einer Gutschrift per Überweisung verwechseln!!! Ehemann darf nur für sich bestimmte ÜBERWEISUNGEN erhalten.

Nach dem Indossament verliert Sabine allerdings sämtlich Rechte am Scheck. Wenn das Konto nicht gedeckt ist bzw. kein Kreditrahmen vorhanden ist, darf Sabine auch keine Auszahlung i.S. einer Kontoüberziehung verlangen; übliche Bankvollmacht berechtigt nicht zur Kreditaufnahme.

Solange der Pfändungsgläubiger die Pfändung nicht auf den Ehemann mit ausstreckt kann Sabine so weiter machen.

Beachte: Die Abwicklung des persönlichen Zahlungsverkehrs von Sabine könnte gegen § 154 AO (Kontenwahrheit) und §9 GWG (wirts. Berechtigter) verstossen.

MfG

AzzKikr

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.03.2004 21:28 - Geaendert am: 19.03.2004 21:29
@ rene:
bei welcher bank bist du? Wir haben ne Rechtsabteilung, wenn ihr sowas auch habt ruf doch da mal an.
Und wegen der Karte: sperren oder löschen!!!

@ AzzKikr
Glaube, du hast da Recht - wenn der Scheck per Indossamnet weitergegeben wird, kann ihn auch jemand anders einreichen. Allerdings ist das trotzdem nicht richtig, was sie macht....

Hatten auch so nen Fall, der Vater hat den kompletten Zahlungsverkehr für sich und seine Lebengefährtin über das Konto des volljährigen Sohns abgewickelt, also Eingänge für alle drei!!
ist durch Zufall aufgeflogen, und die Chefin hat sofort alle Einagänge des letzten Monats für den Vater ( auch Gehalt ) zurückgehen lassen. Haben ihm aber dann die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Konto zu eröffnen.
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.03.2004 21:52
...das mit dem Scheck stimmt schon!
Aber, wenn die so was machen und das Konto immer überziehen - bzw die Frau da auch munter verfügt, lass sie doch den Scheck einreichen, das Geld gehört dann zum Vermögen des Mannes! Dann kann er damit ja schon mal den Kredit zurückführen und ihr habt zum einen das Geld, zum anderen genügend gute Gründe das Konto zu kündigen!
AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.03.2004 23:06
N´ Abend allerseits,

@ Sunny:
Wo siehst Du denn einen speziellen Grund zur Kündigung in diesem Fall?

Wenn das Konto bereits seit längerem überzogen ist, wird das sehr schwer. Maximal ginge §19 AGB mit entsprechender Frist.

Was "Sabine" macht ist vollkommen legal, leider. Ob es "ethisch" korrekt ist, ist ja was anderes.

MfG

AzzKikr

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.03.2004 23:27
@ AzzKikr und Sunny:

Ich denke auch, dass man dem Mann das Konto nicht kündigen kann bzw. auf jeden Fall nicht sollte, es sei denn er hätte sich auch etwas zu Schulden kommen lassen.
Wie oben erwähnt wäre ich dafür, die Karte zu sperren.
Aber mal ne andere Frage: hat "Sabine" Vollmacht für das Konto? Und wenn ja, dürfen wir als Bank ( erst mal prinzipiell, und dann speziell unter den genannten Umständen ) Vollmachten einfach löschen? Das wäre auch noch ne Lösung.
Weiß da jemand, ob das geht?
AzzKikr
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2004 09:48
Guten Morgen,

ich denke nicht das die Bank in diesem Fall die Vollmacht löschen kann. Dafür gibt es hier im BGB und in den AGB keine Regelung.

MfG

AzzKikr

sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.03.2004 15:55
Also die Vollmacht kann man sicher nicht löschen, aber ich geh mal davon aus, dass es in jeder Bank nen Kennzeichen gibt, dass Kontoüberziehungen verhindert.
Einfach ein absolutes Guthabenkonto draus machen!! Und die Bank kann ja die Karte sperren, wenn das Konto damit überzogen wird ist das ja nach AGB sofort möglich!!
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2004 16:53
stimmt
 

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