Es soll in 2002 eine BGH-Urteil gegeben haben, das zum Inhalt die Disagiorückerstattung hatte. Inhalt des Urteils soll gewesen sein, dass die Bank bei einer Kündigung eines Darlehens (Kunde verletzt seine Pflichten aus den Darlehensverträgen) das Disagio in voller Höhe einbehalten kann. Bei uns (Volksbank) wird derzeit immer noch das Disagio anteilig erstattet. Kann mir jemand Rechtsquellen oder auch das Urteil direkt nennen? In der Literatur finde ich immer wieder den Hinweis, dass es jetzt Rechtspraxis wäre, aber einen entsprechenden Nachweis konnte ich bisher nicht finden.