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Voll die doofe Aufgabe!
 
Turkishdelight
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.02.2004 23:11
Hallo liebe Kollegen!!!!

Ich hab grade meinen 4. Berufschulblock und habe ein rieeeeesengroßes Problem bei einer ReWe-Aufgabe...Deshalb wollte ich euch fragen, ob ihr mir ein bisschen helfen könntet bei der 2. Aufgabe.

Aufgabe Beispiel 1:
Eine AG, Grundkapital 2.000.000 EUR, gesetzliche Rücklage 150.000 EUR, andere Gewinnrücklagen 1.200.000 EUR, hat einen Jahresüberschuss von 600.000 EUR.
Am Abschlusstag befinden sich 400 Stück eigene Aktien (NW 5,00 EUR) im Bestand, die im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem durchschnittlichen Kurs von 23,00 EUR/St. erworben wurden. Vorstand und AR beschließen, den höchstmöglichen Betrag den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. Die HV beschließt eine Dividendenzahlung von 0,60 EUR je Aktie.

a) Berechnen Sie die Zuführung zu den Rücklagen (Höchstbeträge werden ausgeschöpft), den Bilanzgewinn, die Bruttodividende, die Nettodividende, die Kapitalertragsteuer zzgl. Soli und den Gewinnvortrag.

Lösung hier:

600.000 € JÜ (nach Körperschaftsteuer)
- 30.000 € gesetzliche Rücklagen
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
= 570.000 €
- 9.200 € RL für eigene Anteile (400*23=9200)
- 285.000 € andere Gewinnrücklagen(570’:2=285)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
= 275.800 € Bilanzgewinn

240.000 € Bruttodividende(2Mio. :5*0,60=240‘ €)
- 48.000 € Kapitalertragsteuer (20 % von 240’)
- 2.640 € Soli (5,5 % von der Kap.ertragsteuer)
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
= 189.360 € Nettodividende


Gewinnvortrag: 35.800 € (Differenz vom Bilanzgewinn und Bruttodividende)


Aufgabe Beispiel 2:
Am Ende des Geschäftsjahres beträgt der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen vor Körperschaftsteuer und vor Bildung von Vorsorgereserven gem. § 340 f HGB 300.000 €.
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 %. Der Bilanzgewinn soll sich auf 85.000 € belaufen. Den anderen Gewinnrücklagen soll der nach § 58 Abs. 2 AktG zulässige Höchstbetrag zugeführt werden. Im Hinblick auf den Restbetrag sind Vorsorgereserven gem. § 340 f HGB zu bilden.
Der höchstzulässige Betrag der VR wird noch nicht erreicht.

Berechnen Sie
a)den Gewinn nach Körperschaftsteuer,
b)die Höhe der Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen,
c)den Jahresüberschuss,
d)die Höhe der Bildung von VR gem. § 340 f HGB.

Ich wäre euch sehr sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet, weil ich ab Beispiel 2 keine Ahnung habe wie man das löst....

Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Dior
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.04.2004 12:36
ich weiss wie du die 2. aufgabe löst dilek

du musst die --> ali - hanuta methode anwenden
Nutella007
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.04.2004 14:30
Hey Jeremy!!!
Was soll denn die Ali-Hanuta Methode sein?????
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.04.2004 22:18
@jeremy

diese Methode würde mich jetzt auch interessieren,
bin auf weitere Ausführungen gespannt.

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