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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen der Bürgs
 
Daedalus
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.02.2004 09:53
Hi zusammen,

müssen für die Schule zum Thema "die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen einer Bürgschaft" ne Tabelle erstellen.

Allerdings hab ich keine Ahnung, wo ich das finden kann.

Kann mir da jemand weiterhelfen bzw. kann mir jemand diese Regelungen nennen?

Daedalus

pinto
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.02.2004 10:17
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=1&katid=10&opid=1&artikelid=66
kicherlausi
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.02.2004 10:18
na du hast nerven so ne frage am faschingsdienstag zu stellen da wirst du selbst in der bank niemanden mehr finden der noch nüchtern genug ist das zu wissen;-))
ich denk mal im vertrag muss die art der bürgschaft stehen der höchstbetrag enger oder weiter sicherungszweck name und anschrift des bürgen denk des ist wohl auch gesetzlich vorgeschrieben???

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2004 10:55 - Geaendert am: 24.02.2004 11:38
Zum Beispiel

Nach BGB
- Bürgschaft ist an eine bestimmte Forderung gebunden.
- Bürge hat Recht auf Einrede der Vorausklage.
- Bürge hat die selben Einreden wie der Hausptschuldner.


Vertraglich vereinbart werden:
- Weiter Sicherungszweck mit erfahrenen Bürgen: Bürgschaft sichert alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
- Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Damit übernimmt er eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
- Bürge verzichtet auf die Einreden.

Nach der neuen Rechtsprechung kommt die Hereinnahme einer Formularbürgschaft mit weitem Sicherungszweck nur bei geschäftserfahrenen Personen in Betracht. Diese müssen Art und Höhe der Hauptschuld bestimmen und so auf die Entwicklung ihrer Haftung einwirken können. Dies kann je nach Lage des Einzelfalles bei Geschäftsführern, Allein- oder Mehrheitsgesellschaftern einer GmbH der Fall sein.

Nach HGB kann ein Kaufmann eine Bürgschaft formlos übernehmen. In der Praxis werden die KI auf die Schrfitform bestehen.
 

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