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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Freistellung bei Bausparern
 
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2004 09:12
Ist diese Aussage richtig?

In den Jahren, in denen bei einem Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie gewährt wurde, braucht kein Freistellungsauftrag gestellt werden...

Warum ist das so?
Tweety
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.02.2004 10:00
Hi!
Das ist richtig!
Soweit ich weiß führt die Bausparkasse dann keine Steuern ab, auch wenn welche angefallen sind.
Jedoch muss der Bausparer die Zinsen in der Steuererklärung mit angeben und evtl. dann Steuern nachzahlen, wenn er zu wenig gezahlt hat.

Warum das so ist, kann ich dir nicht sagen.
Evtl. weil wenn der Kunde Wop bekommt, sein Einkommen ja nicht sooo hoch sein kein und er dann sicher auch mit seinem FSA reichen würde, aber die Bausparkasse dann sagt, dass sie keinen brauchen, weil es ja wahrscheinlich sowieso reicht (ist aber aus den Fingern gesogen).
Jagar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.02.2004 12:32
Das ist so richtig. In dem Moment wo der Kunde Wob-berechtigt ist brauch er keinen Freisteller mehr
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.02.2004 14:31
Und was ist mit den Guthabenszinsen der Bank?
Das sind bei 3,25 z.B norm. Kapitalerträge!
Wenn die nicht freigestellt werden, werden gnadenlos 30%abgezogen. Bei 1% ist das wieder anderster.
Für Prämien vom Staat muss generell nichts freigestellt werden.

Irre ich mich da auch nicht?

mfg
ICe
 

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