Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 31
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
jayeh60985
kicej39389
aglairyagizv
EgGrot1
luca116

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nennwert vs. Nominalwert
 
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 17:15
Mal eine ganz dumme Frage:

Gibt es einen Unterschied zwischen Nenn- und Nominalwert???

Also ich dachte bis dato, dass es nur zwei Begriffe mit gleichem Sinn sind. Meine Schwester ist aber anderer Meinung...

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

karo78
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 18:08
... was meint denn deine Schwester.
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 18:10
Ich denke eigentlich nicht, nominal kommt doch aus dem lateinischen oder griechischen und heißt doch Namen oder nennen oder sowas in der Richtung - oder werfe ich da jetzt auch was durcheinander?
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 18:35 - Geaendert am: 22.02.2004 18:36
Meine Schwester hat die felsenfeste Übrzeugung, dass man in Sachen Aktien, WP & Co. lediglich von einem "Nennwert" spricht...

Sie gibt zwar zu, dass der "Nominalwert" im Grunde das selbe sei, aber in Bezug auf Aktien und Co. wäre er tabu...

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 19:48
Aus dem Gabler Banklexikon:

Nominalwert
Nennwert (Nennbetrag), der auf einer Schuldverschreibung oder einer Aktie angegeben ist (Nennwert eines Wertpapiers) oder auf Münzen geprägt ist.
boersen_freak
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.02.2004 20:06
Bei festverzinslichen Wertpapieren unterscheidet man zwischen Nominalwert und Nennwert. Der Nennwert wird auch als Kurswert bezeichnet. Er gibt also den aktuellen Wert der Anleihe an. Der Nominalwert gibt an wie viel du bei Fälligkeit zurückgezahlt bekommst (100%). Beim Kauf von festverzinslichen WP musst du immer den Nominalwert angeben, den du kaufen möchtest. Auf dieses Nominalwert bekommst du dann auch die Zinsen gezahlt (Nominalzins).
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.02.2004 10:26 - Geaendert am: 24.02.2004 11:00
Kurswert = Nennwert * Kurs

Der Kurswert wird nicht als Nominalwert bezeichnet.
Die Zinsen werden auf den Nennwert gezahlt und nich vom Kurswert.

Nennwert (Nominalwert), auch: Nennbetrag.
Der auf einem Wertpapier aufgedruckte €-Betrag des Papiers.
Bei Aktien ist er ein Teilbetrag des Grundkapitals der AG.
Bei Schuldverschreibungen wird die gesamte Anleihe in Teilbeträge von bestimmten Größenordnungen zerlegt; diese Teilbeträge sind die Nennwerte der Schuldverschreibungen. Der Marktwert (=Kurswert) der Wertpapiere kann vom Nennwert abweichen, da er sich nach der Nachfrage richtet. Die Summe der Nennwerte aller Aktien einer AG ist gleich ihrem Aktienkapital. Bei festverzinslichen Wertpapieren ist der Nennwert gleich der Summe, die der Emittent dem Inhaber des Papiers schuldet und die er ihm am Ende der Laufzeit voll zurückzahlt.
braveheart99
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.02.2004 14:12
@börsen-freak

Laber nicht so einen Müll!

Life‘s a game, play hard

KarlvomEbbe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.02.2004 09:27 - Geaendert am: 25.02.2004 09:28
Nein, nur die Schreibweise unterscheidet sich....
MW1982
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.02.2004 21:57
@ Börsen-Freak:
Da muss ich Braveheart Recht geben, laber net so nen Müll.

Habe heute extra bei meinem Lehrer ( der da topfit ist ) nachgefragt: es gibt nur keinen einzigen Unterschied zwischen Nenn- und Nominalwert:
beide bezeichnen ein- und das Selbe ( siehe auch meine Idee wegen der Herleitung aus dem lateinischen weiter oben ).

MfG
Matthias

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 13:35
Der Begriff Nennwert wird wirklich im festverzinslichen sowie im Aktienbereich verwendet.

Mindestbeträge bei Aktien (§ 8 AktG):


Aktien können als Nennbetrags- oder als Stückaktien begründet werden.

Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten.

Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Sie sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf die Aktie anfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten.


Im festverzinslichen Bereich wird Nennwert auch Nominalwert genannt.

Einen schönen Tag wünscht
Vanillemaus
B-Man
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.02.2004 14:38 - Geaendert am: 26.02.2004 14:38
@vanille
Das ist korrekt!
Nennwert = Nominalwert
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse