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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Frage zum Break even Point !
 
j-a-d-e
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.02.2004 14:15
Stimmt es , dass der B e P aussagt ab wann es sich lohnt den Optionsschein zu verkaufen?
Wann ich Gewinn bzw. Verlusst mache?
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.02.2004 14:25
Nein, ist so nicht richtig !
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2004 14:33
Allgemein bezeichnet der "Break-even-Point" in der Kostenrechnung den Beschäftigungsgrad, bei dem der Umsatz einer Periode gerade sämtliche fixen Kosten der Periode und die angefallenen variablen Kosten deckt.
Häufig auch als Gewinnschwelle bezeichnet.

Der "Break-even-Kurs" bezeichnet bei Optionen und Optionsscheinen den Kurs, ab dem die Long-Positionen (Short-Positionen) unter Berücksichtigung der gezahlten Optionsprämie bzw. des Optionsscheinkurses einen Gewinn (Verlust) erzielen.
FatboySlim
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.02.2004 14:33
Als Break-Even-Point wir der Punkt bezeichnet, an dem dem die Kosten durch die Einnahmen gedeckt werden, aber noch kein Gewinn generiert wird, d.h. erst mit jeder darüber hinaus verkauften Einheit wird Gewinn erzielt.
Es handelt sich um einen allgemeinen Begriff aus der Wirtschaft, der sowohl für Optionsscheine (hier wird der Kurs betrachtet, an dem die Kosten des OS-Kaufes durch den Verkauferlös gedeckt werden) als auch für Güterproduktion usw. gilt.

___________________________________________
I‘m #1, so why try harder...

Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.02.2004 14:43
Der Break even Point sagt NICHTS über den KONKRETEN Gewinn oder Verlusst aus, wenn Du den Optionsschein verkaufen willst.
Du erzielst dann GEWINN, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des OS zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.


Der B. e. Point ist nur dann aussagekräftig, wenn Du vorhast dein Optionsrecht auszuüben.
Banklove
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.02.2004 14:45
@ Fatboy
Gilt nur in Bezug auf Ausübung des Optionsrechtes!
j-a-d-e
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.02.2004 11:16
Jo, danke @ all!

Gilt tatsächlich nur fürs Optionsrecht !!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.02.2004 13:12
Break-even-Punkt:

Der Break-even-Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung des Optionsscheins ohne Verlust zu ermöglichen.

Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis, sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (Call-Optionsscheinen) bzw. darunter (bei Put-Optionsscheinen). Der Vorteil aus der Ausübung muss den für den Optionsschein gezahlten Preis sowie die Transaktionskosten kompensieren. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann eine Bedeutung, wenn die Ausübung des Optionsrechts beabsichtigt wird. Soll der Optionsschein hingegen verkauft werden, so sagt der Break-even-Punkt noch nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Ein Gewinn wird dann erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.

Ciao und einen schönen Tag
Vanillemaus
 

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