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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Löschungsanspruch
 
braveheart99
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.02.2004 16:55
So, damit auch mal bankbetriebliche Themen hier besprochen werden können:

Wo im Grundbuch wird ein Löschungsanspruch eingetragen (wenn überhaupt)? Und was versteht man darunter?

Life‘s a game, play hard

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2004 17:07 - Geaendert am: 11.02.2004 19:31
Nach BGB hat der Gläubiger einer Hypothek einen gesetzlichen Löschungsanspruch. Er kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine gleichrangige oder vorrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie der Eigentümer endgültig erworben hat, d. h. wenn die Hypothek vollständig zur Eigentümergrund-schuld geworden ist.

Dieser gesetzliche Löschungsanspruch steht nicht im Grundbuch.

Wird ein Löschungsanspruch über ein Grundpfandrecht privatrechtlich vereinbart, dann wird er in das Grundbuch Abt III eingetragen.
 

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