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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Teileinlösung Scheck
 
Wussu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.09.2002 17:53
Moin euch allen zusammen...

ich habe mal eine wichtige Frage an die Fachleute:

Und zwar gibt es noch die Teileinlösungen von Schecks??
Unser zuständiger Abteilungsleiter im Zahlungsverkehr ist der Meinung,dass das immer noch möglich ist.Es steht zwar nicht mehr im Scheckgesetz drin,aber er ist trotzdem der Meinung das es immer noch möglich ist.
Mein Prüfungsbuch hingegen schreibt,dass Teileinlösungen nicht möglich sind,jedoch ist dort kein Gesetzesverweis enthalten.Würde mir ganz gerne mal den rechtlichen Hintergrund dazu ansehen...
also meine Bitte an Euch:

Kennt jemand eine passende HP auf der man so etwas nachlesen kann???So könnte ich mich von der korrekten Verfahrensweise überzeugen und könnte den Abteilungsleiter etwas Neues beibringen!!!!*g*
Gruss Wussu
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.09.2002 18:20
Hallo Wussu,

um eine Antwort zu finden, hilft wahrscheinlich die Seite www.zahlungsverkehrsfragen.de weiter.

M.E. gibt es die Teileinlösung seit Abschaffung der Eurocheque-Garantie nicht mehr. Das ein normaler Bar- oder Verrechnungsscheck teileingelöst wird, habe ich in der Praxis nicht erlebt. Das müsste übrigens ausdrücklich in den Scheckabkommen geregelt sein.
Wussu
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.09.2002 16:09
@Katja

Hi Katja,
ich bin deinem Rat gefolgt und habe auf Zahlungsverkehrsfragen.de nachgesehen(hätte ich auch selber drauf kommen können!!!)...naja da gibt es einen Link zu:
http://www.salomonia.de/Bundesrecht/scheckg/scheckg-text.htm
Dort fand ich nun folgenden Passus:
unter Abschnitt IV:
"Artikel 34

(1) Der Bezogene kann vom Inhaber gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Schecks verlangen.



(2) Der Inhaber darf eine Teilzahlung nicht zurückweisen.



(3) Im Falle der Teilzahlung kann der Bezogene verlangen, daß sie auf dem Scheck vermerkt und ihm eine Quittung erteilt wird.


Was heißt das jetzt???
Beantwortet das jetzt meine Fragen mit Ja Teileinlösung sind möglich oder Nein Teileinlösung nicht möglich???!?!?!

Kann das mal einer für mich interpretieren?

Zieht hier überhaupt das Scheckgesetz oder ist das eher im Scheckvertrag beinhaltet??
Gruss Wussu
 

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