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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Halbeinkünfteverfahren. Hilfe!!
 
Nudji
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.01.2004 18:09
Hi. Wer kann mir bitte dieses Thema genau erklären. Brauch es dringend. Danke!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2004 18:24
Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden
• In der ersten Stufe zahlt das Unternehmen eine definitive (endgültig verlorene) Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 % auf seine Gewinne.
• Wird dieser Gewinn ausgeschüttet, versteuert der Aktionär im zweiten Schritt die Hälfte der Dividende mit seinem persönlichen (individuellen) Einkommensteuersatz.
• Die Körperschaftsteuer ist definitiv (endgültig), d. h. der Aktionär kann die einbehaltene KöSt nicht mehr als Steuervorauszahlung geltend machen.
• Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ist nur die Hälfte der Dividenden einkommensteuerpflichtig.

Unter die Halbeinkünfteregelung fallen
• Dividenden,
• Ausschüttungen auf Genussrechte, wenn sie eigenkapitalähnlichen Charakter haben.
• Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften
usw.


siehe aber auch unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3196&forumid=2
 

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