Erbschaftssteuermeldung |
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Verfasst am: 17.01.2004 15:45 |
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Hallo,
warum muss die Bank bei einem Schließfach auch an die Erbschaftssteuerstelle melden? |
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Verfasst am: 17.01.2004 16:23 |
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Es könnten sich in Schließfächern Werte befinden, die nach der Erbschaftssteuer anzugeben wären, z.B. Bargeld, Goldmünzen usw. Daher ist die Angabe des Vorhandenseins für die Finanzverwaltung durchaus von Interesse.
Die Regelung finden Sie in § 1 ErbStDV, vgl.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/__1.html |
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