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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Eigenheimzulage
 
Kaktus21
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 09:26
Hallo! Wann bekommt man die Eigenheimzulage? Am Ende des Jahres? Mit der Steuererklärung? Muss man die Eigenheimzulage irgendwo beantragen?
Danke für Eure Hilfe!!!
Habe morgen Prüfung!!!!
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2004 09:42
Die Eigenheimzulage wird, soweit ich weiß, am 1. März auf das angegebene Girokonto ausgezahlt. Aber seit diesem Jahr gibt es sie doch nicht mehr?
Brit
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 09:47
Doch es gibt sie noch!
Es ist aber nur noch die hälfte.

MfG
Kaktus21
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 09:47
Doch nach meinen Informationen ist sie nur gekürzt. Auf 1250,- EURO und die Kinderzulage wurde auf 800,- erhöht
Brit
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 09:49
1. Grundförderung


Für den Erwerb von Neu- oder Altbau einer Immobilie erhalten Sie eine Grundförderung.

Die Grundförderung ist ein Zuschuss in Höhe von 1,0 Prozent bei Altbau als auch 1,0 Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, max. jedoch 1.250 Euro pro Jahr (bei Alt- und Neubau). Dies gilt auch für einen Modernisierungsaufwand innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erwerb des Objekts.

Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden nicht mehr gefördert.

Der Zuschuss wird 8 Jahre lang ab Fertigstellung bzw. Anschaffung und ab Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken jedes Jahr am 15. März direkt ausgezahlt.


2. Kinderzulage

Die Kinderzulage ist ein Zuschuss von 800 Euro pro Jahr für jedes zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörende Kind, für das Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht.

Der Zuschuss wird 8 Jahre ab Fertigstellung des Objektes bzw. der Anschaffung und ab Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken direkt ausgezahlt.

Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist der Erhalt der Grundförderung.




Wer kann die Eigenheimzulage erhalten?

Der Anspruch auf die Eigenheimzulage ist gesetzlich geregelt. Danach hat jeder unbeschränkt steuerpflichtige Bauherr oder Käufer Anspruch auf die Zulage, wenn er noch keine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz oder den §§ 7b bzw. 10e EStG erhalten hat.

Es gilt eine so genannte Objektbeschränkung: Einem Alleinstehenden steht die Zulage für ein Objekt zu; einem Ehepaar für zwei Objekte, falls diese in keinem räumlichen Zusammenhang stehen.

Für die Eigenheimzulage gelten bestimmte Einschränkungen. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte. Berücksichtigt werden das Jahr der Antragstellung und das Vorjahr. Die Summe dieser Einkünfte darf 70.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 140.000 Euro bei zusammen veranlagten Personen nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für den Bemessungszeitraum um 30.000 Euro für jedes Kind, für das Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht.
ddetzer
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 10:02
Hi,
wie siehst eigentlich aus wenn der Kunde im Förderzeitraum Nachwuchs bekommt?
Wird die Förderung dann eigentlich erhöht oder gilt nur das was zur Zeitpunkt der Beantragung Fakt war?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2004 10:11
Infos rund um das Thema geben u.a. auch die Bausparkassen; vgl.

http://www.lbs-bayern.de/Internet/Angebote/Finanzieren/Praemien/Eigenheimzulage/2004.html

http://www.lbs-bayern.de/Internet/Angebote/Finanzieren/Praemien/Eigenheimzulage/rahmenbedingungen2004.html
Brit
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.01.2004 10:19
Also ich denke mal das es auch für das neugeborene die kinderpauschale gibt, aber halt erst ab dem zeitraum , wo es geborne wird und dann bis zum ende der laufzeit der 8 jahre.
Rennschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.01.2004 11:29
Die Eigenheimzulage kommt im Jahr der Beantragung ca. 8 Wochen nach Antrag und danach immer am 15. März.
 

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