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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Änderungen Freistellungsauftrag 2004!
 
baumi84
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.12.2003 10:01
Wer weiß etwas definitives was sich ändert??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 10:04
Der Freibetrag für Einnahmen aus Zins- und Dividenden reduziert sich auf 1370 Euro (Ledige) sowie auf 2740 Euro (Ehepaare) von 1550 bzw. 3100 Euro.

siehe auch
Wohnungsbauprämie
Eigenheimzulage

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 10:04 - Geaendert am: 23.12.2003 10:26
Der Sparerfreibetrag wird auf 1.370 bzw. 2.740 € gesenkt, die Werbundkostenpauschalt bleibt bei 51 bzw. 102 € bestehen, so dann höchstens 1.421 bzw. 2.842 € freigestellt werden können.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 10:13
max. FStA Alleinstehende: 1421 €
max. FStA Verheiratete 2842 €
AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.12.2003 10:33
Tag!

Ist eigentlich mal wieder typisch. Jetzt senken sie den Freibetrag aber schonmal, aber anstatt dann wenigstens mal eine Rund Summe zu nehmen kommen die wieder mit so einer Zahl...
Ich glaube über 1400 hätte sich dann auch keiner mehr beschwert, oder?

Jetzt geht die fröhliche umstellerei wieder los...

Gruß Andy!
DieHack
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.12.2003 11:12 - Geaendert am: 23.12.2003 11:16
Hier ist die auszugsweise Info über die FSA-Änderung 2004, die wir heute bekommen haben:

wie wir erst heute offiziell erfahren haben wurde am Freitag, den 19.12.2003 im Bundesrat die Senkung der bestehenden Sparerfreibeträge zum 01.01.2004 beschlossen.
Die neuen Höchstbeträge für Freistellungsaufträge sind:


Alleinstehende
Betrag alt 1.601 EUR
Betrag neu 1.421 EUR

Bemerkung: Absenkung um 180 EUR

Verheiratete
Betrag alt 3.202 EUR
Betrag neu 2.842 EUR

Bemerkung: Absenkung um 360 EUR



Der amtliche Vordruck kann bis auf Weiteres verwendet werden.

-------------


Tolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschließen die da, oder?!?

---------------------
scrollin, scrollin, scrollin.....

DieHack

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 11:21
Wie gehen die Banken vor, wenn der Kunde bei mehreren KI FStA erteilt hat? In diesem Fall kann man den FStA nicht um 180 €/360 € kürzen.
Jonsen
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.12.2003 13:33
Ganz einfach Herrmann:

Die KI´s kürzen einfach jeden Freistellungsauftrag um 11,24%.
florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 14:22
Endlich kann der Lehrer auch einmal etwas von einem von uns lernen :-)
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.12.2003 14:52 - Geaendert am: 23.12.2003 14:53
@ Jonsen

So einfach geht das leider nicht. Wie bei den Kürzungen in den vergangenen Jahren wird wie folgt verfahren:

Alle alten FSA ÜBER 1.421 / 2.842 EUR werden auf die neuen Höchstgrenzen automatisch angepasst.

Alle alten FSA BIS MAX. 1.421 / 2.842 EUR bleiben weiterhin in der bisherig erteilten Höhe gültig.

(Dem aktuellen internen Rundschreiben der KSK Köln entnommen.)
AndSie
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.12.2003 15:55
Tag!

Das klappt ja so dann auch ncht.
Wenn man nur Freistellungsaufträge unter 1421 hat,
und die sich nicht verändern, hat man ja zuviel gestellt.
Weiß noch nicht wie die da bei uns verfahren, aber das mit der prozentualen Senkung hört sich sinnvoller an.

Gruß und Frohe Weihnachten an alle!

Andy
DavedEpi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.12.2003 18:11
Also bei uns werden nur die FA automatisch gekürzt, die in voller Höhe gestellt wurden sind. diejenigen, die die Beträge auf mehrere KI‘s verteilt haben, müssen von uns aufmerksam gemacht werden, dass sie entsprechend ihr FA neu anpassen! Wie das geschieht, ist noch nicht raus. Also ob die Kunden automatisch angeschrieben werden oder nicht, steht noch nicht fest. Wird aber wahrscheinlich nicht anders laufen.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Won
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.12.2003 19:15
Also, bei uns heisst es, dass die KIs nicht die nach der Umstellung zu hoch ausgestellten FA kürzen müssen.
Diese bleiben bestehen, wie sie sind.
Es ist Sache des Kunden, die FA zu korrigieren.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.12.2003 19:24
Genau diese Diskussion ist bei uns inner Bank auch schon entbrannt. Bis jetzt ist meines Wissens nach noch keine Einigung getroffen worden. Ich bin ja mal gespannt. Aber irgendwie denke ich mal, dass alle Banken wohl die selbe (einfachste) Lösung nehmen werden. Alles bleibt beim Alten. Wenn ein FSA über dem neuen Satz hinausgeht, dann wird er bis zur neuen Grenze korriegiert udn der Rest ist Aufgabe des Kunden... (bloße Vermutung) :))

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.01.2004 11:30
Hierzu eine Sparkassen-Info, die ich bekommen habe:
"Nach § 44a Abs.1 EStG ist Voraussetzung für eine Abstandsnahme vom Steuerabzug, dass die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag nicht übersteigen. Entsprechendes gilt für das Sammelantragsverfahren (vgl. § 44b Abs. 1 i.V.m. § 45b EStG).
Vorliegende Freistellungsaufträge, die die neuen Höchstbeträge (1.421 € bzw. 2.842 €) überschreiten, müssen daher gedeckelt werden. Dementsprechend wird die Sparkassen Informatik ab 01. Januar 2004 sicherstellen, dass bestehende Freistellungsaufträge nur noch bis maximal 1.421 € bzw. 2.842 € berücksichtigt werden; eine gesonderte Information der SI folgt.

Bestehende Freistellungsaufträge bis zur Höhe der neuen Maximalbeträge sind auch weiterhin in der bisher erteilten Höhe anzuwenden. Eine gesetzliche Regelung zur Anpassung dieser Freistellungsbeträge besteht nicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ggfs. seinen Freistellungsauftrag an die neue Gesetzeslage anzupassen. Aus Servicegesichtspunkten dürfte es sich empfehlen, die Kunden hierauf aufmerksam zu machen; der Verband wird hierzu in Kürze nähere Informationen geben.

Ein neuer amtlicher Vordruck für den Freistellungsauftrag mit den gekürzten Höchstbeträgen liegt noch nicht vor. Bis ein solches Muster vorliegt, wird man auf die bisherigen Muster unter Berücksichtigung der neuen Höchstbeträge zurückgreifen müssen. "
 

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